AKW-Stresstest

AKW-Stresstests: Notwendige Maßnahmen zum Schutz vor Atomunfällen oder Augenauswischerei?

Was sind AKW Stresstests?

Die so genannten „Stresstest“ für Atomkraftexternal link, opens in a new tab waren eine Maßnahme der Sicherheitsüberprüfungen von AKWs, die im März 2011 unter dem Eindruck der Atomkatastrophe in Fukushimaexternal link, opens in a new tab vom Europäischen Rat beschlossen wurde. Ziel war die systematische Auslotung von Sicherheitsreserven bei extremer Belastung (Stress) über die Auslegung von AKWs hinaus. Für diesen EU-Stresstest erarbeitete die Gruppe der kerntechnischen Aufsichtsbehörden ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) einen detaillierten Plan, der bis 2012 abgearbeitet wurde. Das Ziel der Stresstests war jedoch nicht, konkrete AKWs abzuschalten – hierzu hätten bestimmte Kriterien definiert werden müssen, nach denen Reaktoren als zu unsicher für den Weiterbetrieb eingeschätzt worden wären, dann hätten nach flächendeckenden Sicherheitsüberprüfungen die nationalen Behörden die Stilllegung von Reaktoren verfügen können. Dies war nicht der gewählte Ansatz, weswegen die Stresstests von Beginn an von vielen als „Persilschein für die Atomlobby“ und als Augenauswischerei, für die nach der Fukushima-Katastrophe berechtigt verunsicherte Bevölkerung Europas, gesehen wurden.

Vorgangsweise und Transparenz

Für die AKW-Stresstests wurden Überprüfungsausschüsse mit unabhängigen ExpertInnen für jedes AKW in der EUexternal link, opens in a new tab gebildet. Jeder EU-Mitgliedsstaat entsandte dafür ExpertInnen.

Schon das Setup der Stresstests war leider relativ schwach: in einer ersten Phase wurden die Betreiber – freiwillig – dazu aufgefordert Unterlagen offenzulegen, in einer zweiten Phase konnten dann die internationalen ExpertInnenteams in konkreten Feldbesuchen AKWs besuchen – mindestens eines pro Land, bei insgesamt 145 untersuchten Reaktoren in der EU und angrenzenden Ländern (Schweiz) wurden jedoch nur 54 (also 37 Prozent) der Anlagen tatsächlich besucht.

Die Ergebnisse der Stresstests wurden 2012 in einem Endbericht veröffentlicht.

Welche Faktoren wurden überprüft?

Die Stresstests identifizierten mehrere Bereiche, in denen höchste internationale Standards der Atomsicherheit in Europa nicht angewendet werden, u. a.:

  • Erdbeben-Risiko: bei 54 der untersuchten Reaktoren (37 %) wurden moderne Erdbeben-Berechnungs-Standards nicht berücksichtigt
  • Überflutungs-Risiko: 62 Reaktoren (43 %) sind hier nicht auf modernem Standard, der auf dem Risiko einer Flut beruhen sollte, die in 10 000 Jahren einmal eintreten könnte (vielfach wurden viel kürzere Zeiträume gewählt)
  • Die Ausrüstung zur Bekämpfung schwerer Unfälle sollte in geschützten Gebäuden gelagert werden - in 81 Reaktoren (56 %) ist dies nicht der Fall
  • Seismische Messgeräte sind nicht oder ungenügend verfügbar am Standort von 121 Reaktoren (83 %)
  • Nach einem vollständigen Verlust der Stromversorgung (so genanntem Station Blackout) sollte über eine Stunde Zeit bleiben für die Wiederherstellung der Sicherheitsfunktionen des Reaktors. ohne dass sich dieser in dieser – kurzen – Zeit gefährlich aufheizen würde – dies ist nicht der Fall in 5 der untersuchten Reaktoren (3 %)
  • Gefilterte Druckentlastungsventile für das Containment (Containment filtered venting systems) sind nicht verfügbar in 32 Reaktoren (22 %)
  • Eine zusätzliche Notfall-Leitwarte für das AKW ist nicht verfügbar in 24 Reaktoren (17 %)

All diese Sicherheitsmängel müssen laut Bericht der Europäischen Kommission umgehend durch technische Nachrüstungen behoben werden – allerdings ist die Kommission de facto gegenüber den Mitgliedsstaaten machtlos, wie schon die Wortwahl des Endberichts zeigt:

„The Commission encourages all participating countries to implement swiftly the recommendations of the stress tests.“

Die Kommission konnte nur nationale Aktionspläne bis Ende 2012 sowie eine Überprüfung im Jahr 2014 vorschreiben. Aus Sicht von GLOBAL 2000 war dies eine vertane Chance, die leider enttäuschend endete: Die AKW-Betreiber und nationalen Atomsicherheitsbehörden pfeifen auf die ENSREG-Empfehlungen, so zum Beispiel in der Schweiz der Betreiber des besonders problematischen Reaktors Mühleberg, der im ersten Nationalen Aktionsplan noch eine zweite Wärmesenke erhalten sollte – was im zweiten Nationalen Aktionsplan einfach aus Kostengründen gestrichen wurde.