10.07.2017

Glyphosat: EU-Behörden kehrten Beweise für Krebsbefunde systematisch unter den Tisch

Ein neuer GLOBAL 2000-Report beweist, dass Glyphosat nach den geltenden EU-Standards 'als wahrscheinlich krebserregend' hätte eingestuft werden müssen. Damit wäre Glyphosat nicht mehr zulassungsfähig. Doch Belege für die krebserregende Wirkung wurden von den EU-Kontrollbehörden EFSA und ECHA missachtet, Richtlinien für die wissenschaftliche Bewertung grob verletzt.

Laborratte
Public Domain von pixabay.com

Der Report weist detailliert nach, dass die für die Bewertung der Gesundheitsgefahr von Glyphosat zuständigen Kontrollbehörden internationale wissenschaftliche Standards missachteten. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat bei ihrer Bewertung sogar ihre eigenen Bewertungskriterien grob verletzt. 

„Nur unter massiver Verletzung der eigenen Regeln und Richtlinien war es den EU-Behörden möglich, die krebsauslösende Wirkung von Glyphosat zu leugnen“, erläutert der Toxikologe und Autor des Reports, Dr. Peter Clausing.

Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation, IARC, sorgte 2015 international für Aufsehen als sie Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ einstufte. Diese zweithöchste der möglichen Einstufungen erfolgte unter Berücksichtigung folgender Erkenntnisse:

  • hinreichende Belege für eine krebserregende Wirkung bei Versuchstieren („sufficient evidence“)
  • starke Belege für zwei Mechanismen wie durch Glyphosat Krebs entstehen kann („strong evidence“ )
  • begrenzte epidemiologische Befunde beim Menschen („limited evidence“)

Die drei Behörden die für die Wiederzulassung des Pestizids relevant sind, kamen allerdings zu einem anderen Ergebnis - Glyphosat sei nicht krebserregend. Zuerst das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR – für die Bewertung von Glyphosat in der EU zuständig), dann die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und schließlich die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Das BfR erstellte für die EFSA und danach für die ECHA jeweils den Bewertungsbericht.

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Wer liegt nun falsch?

Der Toxikologe Dr. Peter Clausing hat die Bewertung der Tierstudien durch die EU-Behörden analysiert. Seine Analyse zeigt, dass die Behörden:

  • eindeutige Belege für eine krebserregende Wirkung bei Tieren missachten
  • Richtlinien und Empfehlungen von der OECD und der ECHA selbst, die ihre Arbeit leiten sollen, grob verletzen

„Die Schlussfolgerung hätte lauten müssen: Keine EU-Wiederzulassung für Glyphosat,“ erläutert Clausing. „Nach EU-Recht reichen zwei voneinander unabhängige Studien an Versuchstieren aus, um eine Substanz als krebserregend einzustufen. Eine Einstufung als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ muss zu einem Verbot führen.“ Doch die Beweislage wurde durch die Behörden gezielt geschwächt, etwa indem eine mit schweren Qualitätsmängeln behaftete Studie unangefochten blieb, um das Fehlen von Tumoreffekten zu ‚beweisen‘, während eine andere, wichtige Studie mit fadenscheinigen Argumenten von der Bewertung ausgeschlossen wurde. Die Bewertung von Glyphosat folgt also augenscheinlich politischen, nicht wissenschaftlichen Vorgaben.

Die Einschätzung, dass Glyphosat nicht krebserregend sei, gelang den Behörden nur durch Verletzung der Verordnung (EG 1272/2008), ihrer eigenen Richtlinie von 2015 und jener der OECD von 2012 sowie durch das Verschweigen und Verdrehen von Tatsachen. Wir haben die fünf wichtigsten Verstöße für Sie zusammengetragen:

  1. Fehler bei der statistischen Auswertung
  2. Angebliche „Hochdosis-Effekte“
  3. Behauptetes Fehlen von Dosis-Wirkungs-Beziehungen
  4. Unzulässige und verzerrte Nutzung „historischer Kontrollen“
  5. Willkürliche Studienauswahl

1. Fehler bei der statistischen Auswertung

Es gibt zwei Arten statistischer Verfahren die angewendet werden, um zu prüfen, ob bei Versuchstieren beobachtete Tumore auf den getesteten Wirkstoff zurückzuführen sind - so genannte „Trendtests“ und „paarweise Vergleiche“. Egal mit welchem Verfahren gearbeitet wird – ein statistisch signifikantes Ergebnis ist in beiden Fällen anzuerkennen. So sagen es die OECD-Richtlinie 116 von 2012 und die ECHA-Richtlinie aus dem Jahr 2015.

Zunächst hatte das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zahlreiche signifikante Tumoreffekte überhaupt nicht erkannt, weil der „Trendtest“ nicht angewendet wurde. Es hatte sich auf die „paarweisen Vergleiche“ in den Studienberichten der Industrie verlassen. Diese hatten nur in einer einzigen Studie und für einen einzigen Tumortypen eine krebserzeugende Wirkung von Glyphosat signalisiert.

Aufgrund der Glyphosat-Bewertung der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC, die das Pestizid im Juli 2015 als "wahrscheinlich krebserregend beim Menschen einstufte, musste das BfR seine eigene Bewertung überprüfen. Daraufhin ergaben sich die oben erwähnten signifikanten Befunde in 7 von 12 Studien.

Dennoch entgingen dem BfR und den EU-Behörden weitere acht signifikante Tumoreffekte. Diese zusätzlichen Befunde konnte Professor Christopher Portier, früherer Direktor des US National Center for Environmental Health, vor kurzem durch die Analyse der Daten der ansonsten geheim gehaltenen Industriestudien ermitteln.

Die Behörden spielten die ihnen inzwischen bekannten Befunde aus den zwei Ratten- und fünf Mäusestudien herunter, indem sie die Signifikanz in einem „paarweisen Vergleich“ zur Voraussetzung machten, um Befunden eine ausreichende Bedeutung beizumessen. Trendtests hingegen wurden zwar erwähnt, aber als unzureichend betrachtet. Dies bedeutet eine grobe Verletzung der geltenden OECD-Richtlinie, denn ein solches Erfordernis gibt es nicht:

Wenn sich in einem der beiden [!], egal welchem Testverfahren Signifikanz ergibt, gilt die Hypothese, dass es sich um ein zufälliges Ergebnis handelt, als widerlegt. (OECD-Guideline 116, S.116: "Significance in either kind of test is sufficient to reject the hypothesis that chance accounts for the result.")

2. Angebliche „Hochdosis-Effekte“

Um die Bedeutung der nun offensichtlichen Krebseffekte abzuschwächen, behaupteten BfR und EFSA:

  • es gäbe ein Maximum von 1000 mg/kg Körpergewicht, mit dem Versuchstiere in der höchsten Dosis täglich behandelt werden dürften und
  • die beobachteten Krebseffekte seien nur bei "exzessiver Toxizität" aufgetreten.

Punkt 1 ist frei erfunden. Eine Überprüfung der einschlägigen Richtlinien ergibt: für Krebsstudien existiert kein Maximum von 1000 mg/kg pro Tag.

Punkt 2 hält einer wissenschaftlichen Prüfung nicht stand. Der einzige vermeintliche Hinweis auf „übersteigerte Toxizität“ besteht in einem geringeren Körpergewicht der Tiere der Hochdosis-Gruppe in einigen wenigen Versuchen. Doch der Futterverbrauch dieser Tiere war ähnlich verringert wie das Körpergewicht und weshalb das nichts mit „übersteigerte Toxizität“ zu tun hat. Die Lebensdauer der Tiere war nicht beeinflusst und außer den Tumoren selbst gab es keine pathologischen Befunde in den Organen.

Das Argument der „Hochdosis-Effekte“ dient also zur Relativierung der festgestellten Krebsbefunde.

3. Verschweigen von Dosis-Wirkungs-Beziehungen

Wenn sich ein Effekt bei steigender Dosierung des Wirkstoffs verstärkt, sprechen Toxikologen von einer „Dosis-Wirkungs-Beziehung“. Wenn eine solche Beziehung vorliegt, wird dem Effekt eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Effekt irrelevant ist, wenn er nur in der höchsten Dosisgruppe beobachtet wird.

In unserem Report belegt Dr. Peter Clausing, dass allein bei den Mäusestudien vier Fälle von eindeutigen Dosis-Wirkungs-Beziehungen nachweisbar waren. In den Glyphosatstudien wurden signifikante Effekte vor allem mit dem Trendtest nachgewiesen.

BfR, EFSA und ECHA vermieden die Erwähnung vorhandener Dosis-Wirkungs-Beziehungen bei den beobachteten Tumoreffekten. Zugleich betonten sie das Fehlen einer solchen Beziehung bei anderen Tumorbefunden. Dies legt nahe, dass die Behörden versuchten, die Hinweise auf eine krebserzeugende Wirkung von Glyphosat zu verschleiern.

4. Unzulässige und verzerrte Nutzung „historischer Kontrollen“

„Historische Kontrollen“ sind die zusammengefassten Daten von den unbehandelten Kontrolltieren früherer Studien. Solche Daten können helfen, Studienergebnisse besser einzuordnen. Bei Krebsstudien geht es um die Einordnung von „spontan“ auftretenden Tumoren.

Die Häufigkeit des spontanen Auftretens von Tumoren kann – wie beim Menschen – durch zahlreiche Faktoren beeinflusst werden, z.B. durch Stress, Ernährung oder genetische Vorbelastung. Aus diesem Grund besagen die einschlägigen Richtlinien, dass das Wichtigste bei der Bewertung von Ergebnissen immer der Vergleich der behandelten Tiere mit der Kontrollgruppe des eigentlichen Versuchs ist. Ein Rückgriff auf „historische Kontrollen“ soll nur beim Vorliegen schwerwiegender Zweifel an den Versuchsergebnissen erfolgen, und zwar unter Anwendung strenger Regeln: Vergleich nur mit Tieren vom selben Tierstamm, durchgeführt im selben Labor und nicht länger als maximal fünf Jahre zuvor.

Im Fall von Glyphosat verstießen die Behörden nicht nur in großem Stil gegen all diese Beschränkungen, sondern verdrehten außerdem Tatsachen bis zur Unkenntlichkeit. So erklärten die Behörden Ausreißer innerhalb der historischen Kontrollen zur Norm. Das absurdeste Beispiel ist eine Studie an Mäusen aus dem Jahr 1997, bei der die Kontrolldaten von acht früheren Studien den signifikanten Krebsbefund unterstützen. Doch die Behörden verwendeten ausschließlich die Daten der neunten Studie, in der extrem viele Tumoren auftraten, um die Relevanz der Krebsbefunde zu bestreiten.

Studien, für die geeignete historische Kontrollen vorlagen und den beobachteten Tumoreffekt bestätigten, würdigten die Behörden nicht. Bei anderen Studien wurden von den Behörden historische Kontrolldaten, die eindeutig nicht zulässig waren, verwendet, um signifikante Krebseffekte in Abrede zu stellen – ein klarer Regelverstoß!

5. Willkürliche Studienauswahl

Tumore des Lymphsystems (maligne Lymphome) waren ein besonders deutlicher Effekt von Glyphosat in den Mäusestudien. Drei Studien wiesen einen signifikanten Anstieg dieser Tumore auf. Bei zwei dieser Studien existierte eine klare Dosis-Wirkungs-Beziehung. In der dritten Studie (aus dem Jahr 1997) war der Effekt nur bei der höchsten Dosierung zu beobachten. Auch epidemiologische Studien weisen darauf hin, dass sich beim Menschen durch Kontakt mit Glyphosat das Risiko für Krebstentstehung im lymphatischen System erhöht (Non-Hodgkin-Lymphom).

Bei zwei anderen Mäusestudien war laut Behördenbewertung kein Anstieg maligner Lymphome durch Glyphosat zu beobachten. Eine davon erwies sich bei kritischer Betrachtung aufgrund schwerwiegender Mängel als völlig unbrauchbar. Die andere war wegen Unklarheiten bei der verwendeten Terminologie von zweifelhaftem Wert. Dessen ungeachtet wurden diese Studien von den Behörden voll berücksichtigt – als Beleg für die Harmlosigkeit von Glyphosat.

Das Schicksal der drei Studien, bei denen ein signifikanter Anstieg maligner Lymphome durch Glyphosatbehandlung belegt wurde, zeigt die Arbeitsweise der Behörden.

Die Studie von 1997 wurde mit Hilfe absurd verdrehter historischer Kontrolldaten von der Bewertung ausgeschlossen. Eine der zwei Studien mit dosis-abhängigen Effekten wurde von der EFSA wegen einer angeblichen Virusinfektion als unbrauchbar eingestuft. Das BfR räumte ein, dass es dafür keinerlei Belege gab. Der einzige „Beweis“ für die vermeintliche Virusinfektion war die Bemerkung eines U.S.-Beamten während einer Telefonkonferenz. Dennoch wurde die Studie nur unter Vorbehalt berücksichtigt. Die Fragwürdigkeit dieses Vorgehens wurde durch Monsanto-interne E-Mails unterstrichen, die kürzlich von einem Gericht veröffentlicht wurden. In ihnen wird der entsprechende U.S.-Beamte als fleißiger Helfer des Unternehmens beschrieben.

Die Schlussfolgerung der Behörden, dass Glyphosat keine malignen Lymphome erzeugt, beruht daher auf drei Studien. Zwei davon, die als Negativ-Beleg dienten, waren bei näherem Hinsehen unbrauchbar oder von zweifelhaftem Wert. Für eine dritte Studie, die einen signifikanten und dosisabhängigen Anstieg für maligne Lymphome aufwies, fabrizierten die Behörden eine „Abwertung“ durch die Missachtung der korrekten statistischen Auswertung und durch die falsche Verwendung historischer Kontrollen.

Schlussfolgerung

Den Behörden lagen insgesamt zwölf Studien an Ratten und Mäusen vor, von denen mindestens sieben signifikante Anstiege von Tumoren unter Einfluss von Glyphosat aufwiesen. Darüber setzten sich die EU-Behörden mit äußerst zweifelhaften Argumenten hinweg – in klarem Widerspruch zu den geltenden Richtlinien.

Die politisch Verantwortlichen dürfen dieses wissenschaftlich höchst fragwürdige und, wie es scheint, interessengeleitete Spiel der EU-Behörden nicht mitspielen. Sie müssen das Vorsorgeprinzip anwenden und dafür sorgen, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Belege korrekt ausgewertet werden. Die Gesundheit von 500 Millionen EU-Bürgern steht auf dem Spiel.

Nach dem GLBAL 2000-Report "Gekaufte Wissenschaft" ist dies nun der zweite Glyphosatexternal link, opens in a new tab-Report, der beweist, dass Chemie-Industrie und Kontrollbehörden wissenschaftliche Standrads massiv verletzten und tricksen, um das Pestizid Glyphosat vor einem Verbot in der EU zu retten. 

Lesen Sie unten unsere ausführlichen Analyse in der Studie "Glyphosat und Krebs - Systematischer Regelbruch durch die Behörden" als PDF-Download.

Nachtrag: Weitere Auseinandersetzung mit der ECHA

Noch am Veröffentlichungstag (13.7.2017) reagierte die ECHA in einem öffentlichen Brief auf unseren Report. Darin begrüßt die EU-Chemikalienagentur die von GLOBAL 2000 angestoßene wissenschaftliche Debatte, weist jedoch "Anschuldigungen" und die "abwertende Sprache" zurück. Am 17.7.2017 reagierten ebenfalls in einem Brief der Autor und die Herausgeber des Reports auf das Schreiben der ECHA, in denen sie die Vorwürfe der ECHA zurückweisen, aber die Offenheit der ECHA zum wissenschaftlichen Austausch begrüßen. GLOBAL 2000 und die Unterzeichner des Briefes haben deshalb die ECHA zu einem öffentlichen, wissenschaftlichen Austausch nach Wien eingeladen. Am 8. August antwortete die ECHA dann ausführlich, aber teils verzerrt und teils inhaltsleer auf unsere Vorwürfe reagiert. Dies hat uns veranlasst, erneut der ECHA zu antworten und die nach wie vor offenen Kritikpunkte benannt, auf die wir eine Stellungnahme erwarten. Auf unser Schreiben reagierte die ECHA erneut am 1. September, ohne jedoch unsere Kritikpunkte entkräften zu können, was GLOBAL 2000 und die Autoren des Glyphosat-Reports in einem weiteren Brief am 14. September klar stellten.

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