Alle Informationen zum Instrument der Europäischen Bürgerinitiative finden Sie hier.
Was ist eine Europäische BürgerInneninitiative?
Die Europäische BürgerInneninitiative (EBI) ist ein demokratisches Instrument, das es BürgerInnen ermöglicht, Europapolitik direkt zu beeinflussen. Damit sich die Europäische Kommission mit einem Thema befasst, müssen innerhalb von 12 Monaten eine Million gültige Unterstützungsunterschriften gesammelt werden, in mindestens einem Viertel der Mitgliedsstaaten. Mit der EBI können wir die EU-Institutionen dazu aufrufen, unsere Forderungen zu prüfen und schließlich die Europäische Politik, die unser tägliches Leben prägt, zum Besseren ändern – in diesem Fall die Agrar- und Umweltpolitik. Bisher konnten vier derartiger BürgerInneninitiativen die erforderliche Anzahl von einer Million UnterstützerInnen erreichen.
Die OrganisatorInnen von „Bienen & Bauern retten“
Die EBI „Bienen & Bauern retten“ wurde am 31. Juli 2019 von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Landwirtschaft und Bienenzucht gestartet. Zu den Organisatoren gehören neben GLOBAL 2000 die europäischen Netzwerke Friends of the Earth Europe und das Pesticide Action Network (PAN), die französische Umweltorganisation Générations Futures, die Aurelia-Stiftung und der B.U.N.D. (Deutschland), das Umweltinstitut München sowie der Europäische Erwerbsimkerbund. Grünes Licht für die EBI gab die Europäische Kommission am 4. September 2019. Seither ist die Zahl der Vereine und Verbände, die die Initiative unterstützen, auf über 90 angewachsen, darunter viele Umweltorganisationen und Imkerei-Verbände, aber auch eine wachsende Zahl landwirtschaftlicher Organisationen und UnterstützerInnen aus Wissenschaft und Forschung. In Österreich sind das derzeit neben GLOBAL 2000 der Österreichische Erwerbsimkerbund, die Biene Österreich, der Österreichische Bergbauernbund und die ÄrztInnen für eine gesunde Umwelt.
FAQs zur Europäischen Bürgerinitiative
Informationen zum Unterschriftensammeln
Warum muss ich so viele persönliche Daten angeben?
Eine Europäische Bürgerinitiative unterscheidet sich von einer "normalen" Petition: Sie ist ein offizielles demokratisches Instrument, das es EU-BürgerInnen ermöglicht, Europa mitzugestalten, indem es die Europäische Kommission auffordert, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Schaffen wir es, eine Million Stimmen zu sammeln, ist die EU-Kommission rechtlich verpflichtet, sich mit unseren Forderungen auseinanderzusetzen.
Darauf, welche Daten für das Unterschreiben einer Europäischen Bürgerinitiative erhoben werden, haben wir leider selbst keinen Einfluss. Die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten legen fest, welche Daten erhoben werden müssen, damit die Stimmen gültig sind und gezählt werden. Aus diesem Grund ist es bei einer EBI nötig, mehr persönliche Daten anzugeben, als Sie dies von unseren Aktionen gewohnt sind.
Alle Daten, die im „Schritt 2“ unserer Aktion erhoben werden, gehen jedoch nicht an uns - stattdessen werden sie mit einer eigens dafür zertifizierten Software (OpenECI) direkt an einen sicheren, sich in Deutschland befindlichen Server weitergeleitet, damit die zuständigen nationalen Behörden die Gültigkeit Ihrer Stimme verifizieren können. Dies ist notwendig, da es sich bei einer EBI um ein offizielles EU-Instrument handelt. Deswegen muss überprüft werden, ob die Stimmen tatsächlich von BürgerInnen eines EU-Mitgliedstaats kommen. Ihre persönlichen Daten werden nach der offiziellen Verifizierung durch die nationalen Behörden wieder endgültig gelöscht. Wir freuen uns, wenn Sie auf Basis dieser Erläuterungen auch Schritt 2 unserer Aktion ausfüllen. Nur dann haben Sie die EBI unterschrieben und Ihre Stimme kann gezählt werden.
Ist meine Unterschrift gültig wenn ich nicht alle Felder ausgefüllt habe?
Nein. Es müssen alle Felder komplett ausgefüllt werden, damit die Unterschrift zählt. Dies gilt sowohl für das Unterschreiben über das Online-Formular als auch auf der Papierliste.
Ist meine Unterschrift ungültig wenn ich das Formular nicht in Großbuchstaben ausgefüllt habe?
Nein, die Unterschrift ist trotzdem gültig. Entscheidend ist, dass die Felder leserlich ausgefüllt wurden, damit die nationalen Behörden die Unterschriften stichprobenartig verifizieren können (in Deutschland das Bundesverwaltungsamt).
Muss ich meine Unterschrift, wenn ich auf der Papierliste unterschrieben, habe zusätzlich online verifizieren?
Nein. Es reicht, einmal zu unterschreiben, online oder auf der Papierliste.
Ist meine Unterschrift gültig, wenn ich online und/oder auf Papier mehr als einmal unterschrieben habe?
Ja, die Unterschrift ist gültig und wird einmal gezählt. Die Software erkennt Doppel-Unterschriften automatisch und sortiert Duplikate aus.
Was mache ich wenn ich mir nicht sicher bin ob ich die Initiative online bereits unterschrieben habe?
Unterzeichnen Sie die Initiative in diesem Fall zur Sicherheit auf jeden Fall erneut. Falls Sie doppelt unterschrieben haben sollten, wird die Software ein Duplikat aussortieren. Ihre Unterschrift ist in jedem Fall gültig.
Bis wann kann ich Unterschriften für die EBI sammeln?
Die Unterschriftensammlung läuft bis zum 30. September 2020.
Woher bekomme ich neue Unterschriftenlisten?
Sie können sich hier kostenlos Unterschriften downloaden:
- Unterschriftenlisten für österreichische StaatsbürgerInnen
- Unterschriftenlisten für deutsche StaatsbürgerInnen
- Hier finden Sie Unterschriftenlisten für andere EU-Staatenexternal link, opens in a new tab
Kann ich die Liste kopieren um weite Unterschrift zu sammeln?
Ja, es ist auch möglich, leere, d.h. unausgefüllte Listen zu kopieren. Wichtig für die Gültigkeit der Unterschriften ist, nur auf A4 zu kopieren sowie die gute Lesbarkeit der Kopie sicherzustellen.
Kann ich die Unterschriftenlisten auf ein anderes Format kopieren?
Nein. Das macht den Validierungsprozess für die nationalen Behörden unmöglich. Bitte kopieren bzw. drucken Sie die Listen nur auf A4 im Querformat.
Kann ich die Unterschriftenlisten auch doppelseitig ausdrucken?
Ja, auch doppelseitig bedruckte Seiten sind erlaubt. Allerdings bitten wir Sie dennoch, die Listen nur einseitig zu bedrucken, da uns dies das Sortieren und Zählen deutlich erleichtert.
Kann ich die Unterschriftenlisten auch in schwarz-weiß drucken/kopieren?
Ja. Gut lesbare Unterschriften sind sowohl farbig als auch schwarz/weiß gedruckt bzw. kopiert zulässig.
Was passiert mit meinen Daten?
Gebe ich meine persönlichen Daten über eine sichere und verschlüsselte Verbindung weiter?
Ihre Daten werden selbstverständlich sicher und verschlüsselt übertragen. Alle Daten, die im "Schritt 2" unserer Aktion erhoben werden, gehen zudem nicht an uns - stattdessen werden sie mit einer eigens dafür zertifizierten Software (OpenECI) direkt an einen sicheren Server weitergeleitet. Nur die zuständigen nationalen Behörden können Einblick nehmen, um stichprobenartig die Gültigkeit der Stimmen zu verifizieren. Dies ist notwendig, da es sich bei einer EBI um ein offizielles EU-Instrument handelt. Ihre persönlichen Daten werden nach der offiziellen Verifizierung durch die nationalen Behörden wieder endgültig gelöscht.
Wo befindet sich der Server an den meine Daten weitergeleitet werden?
Alle Daten, die im „Schritt 2“ unserer Aktion erhoben werden, werden mittels einer eigens dafür zertifizierten Software (OpenECI) direkt an einen sicheren, sich in Deutschland befindlichen Server weitergeleitet, damit die zuständigen nationalen Behörden die Gültigkeit Ihrer Stimme verifizieren können.
Wer kann teilnehmen?
Wer darf an der Europäischen Bürgerinitiative teilnehmen?
Die Europäische Bürgerinitiative können alle wahlberechtigten EU-BürgerInnen unterschreiben, d.h. Personen mit Staatsbürgerschaft in einem oder mehreren der EU-Mitgliedsländer.
Ich bin unter 18 Jahre, kann ich trotzdem mitmachen?
Ja, österreichische StaatsbürgerInnen könne ab 16 Jahren an der Europäischen Bürgerinitiative teilnehmen. In den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten ist eine Unterschrift aber erst ab 18 Jahren gültig.
Ich lebe außerhalb der EU, kann ich trotzdem mitmachen?
Entscheidend ist die Staatsbürgerschaft in einem EU-Mitgliedsstaat. Jede Person mit Staatsbürgerschaft in mindestens einem der 28-EU-Mitgliedsstaaten kann die EBI unterschreiben.
Ich bin EU-BürgerIn und lebe in einem EU-Land in dem ich nicht die Staatsbürgerschaft besitze, kann ich die Initiative unterschreiben?
Entscheidend ist die Staatsbürgerschaft in einem EU-Mitgliedsstaat. Jede Person mit Staatsbürgerschaft in mindestens einem der 28-EU-Mitgliedsstaaten kann die EBI unterschreiben.
Ich bin Nicht-EU-BürgerIn und lebe in einem EU-Land, kann ich die Initiative unterschreiben?
Leider nein. Nur Personen mit Staatsangehörigkeit zu einem EU-Mitgliedstaat können eine Europäische Bürgerinitiative unterschreiben.
Wie kann ich die Initiative unterstützen wenn ich nicht unterschreiben darf?
Wer die EBI selbst nicht unterschreiben darf, kann uns trotzdem dabei helfen, die Initiative bekannt zu machen und eine Million Stimmen zu erreichen. Teilen Sie die Initiative über Social Media oder bestellen Sie unsere Printmaterialien und verteilen Sie sie an Familie, FreundInnen und KollegInnen.