22.10.2019

Geleaktes Schreiben der EU-Kommission sieht Rechtswidrigkeit des Standort-Entwicklungsgesetzes

GLOBAL 2000 fordert Rücknahme und Verbesserungen von umweltrelevanten Genehmigungsprozessen

GLOBAL 2000; Notice: Martin Aschauer

Wien, am 22. Oktober 2019 - Heute wurde ein Schreiben der EU-Kommission an die Republik Österreich publik, in dem aus rechtlichen Gründen das Ende 2018 beschlossene so genannte „Standort-Entwicklungsgesetz“ schwer kritisiert wird. Als nächste Schritte drohen Mahnschreiben sowie eine Klage beim Europäischen Gerichtshof auf Aufhebung des Gesetzes. „Wir warnen seit Mitte 2018 vor dem Vorhaben der vergangenen türkis-blauen Bundesregierung, durch ein Standort-Entwicklungsgesetz die Rechte der betroffenen BürgerInnen bei Großprojekten zu beschneiden, um im Politikstil der 70er Jahre einfach drüberzufahren, zu betonieren und im stillen Kämmerlein Entscheidungen auszumauscheln“, sagt Reinhard Uhrig, Leiter der politischen Abteilung von GLOBAL 2000. „Wir fordern die jetzige Bundesregierung unter Kanzlerin Bierlein auf, rasch Schritte zur Aufhebung dieses offenkundig rechtswidrigen Gesetzes einzuleiten.“

GLOBAL 2000 lehnt das Gesetz in seiner Gesamtheit aus inhaltlichen, rechtlichen und demokratiepolitischen Gründen ab. Besonders die „Genehmigungspflicht“ der Behörde nach zwölf Monaten für Projekte, wenn diese nicht eindeutig abzuweisen sind, kann durch Verzögerungen auf Seiten der Antragsteller zu unzulässigem Druck auf Behörden bei noch gar nicht entscheidungsreifen Projekten führen. „Das Gesetz beschleunigt umweltrelevante Verfahren nicht, ganz im Gegenteil: Durch die damit geschaffenen Rechtsunsicherheiten drohen nur Verfahrensverzögerungen für Projektwerber“, erklärt Uhrig.

Dabei geht das Gesetz auch inhaltlich an den wahren Ursachen für lange Genehmigungsverfahren vorbei. Die Übertragung eines nicht abgeschlossenen Verfahrens an das Bundesverwaltungsgericht nach 12 Monaten führt zur Neuaufnahme des Verfahrens an einer bereits jetzt stark überlasteten Instanz ohne Sachverständigenapparat. „Wenn tatsächlich die Ursachen für lange Verfahren behoben werden sollen, stehen bessere und rechtskonforme Maßnahmen zur Verfügung: Ressourcenausstattung von Behörden und Sachverständigen oder eine Reform des Vorverfahrens mit Unterstützung der Projektwerber, so dass nicht länger unvollständige Unterlagen seitens der Projektwerber Verfahren verzögern,“ betont Uhrig. Und weiter: „Das verpfuschte Gesetz, das reine Symbolpolitik im Interesse großer Konzerne auf Kosten von Mensch und Umwelt betreibt, schafft Rechtsunsicherheit, schadet dem vorgeblichen Ziel der Beschleunigung von Verfahren und muss rasch aufgehoben werden.“

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