GLOBAL 2000 zu neuesten CETA-Zusatzerklärungen: Umformatierung des Word-Dokuments ändert nichts an inhaltlichen Problemen!

Änderung von Zeilenabständen und Schriftarten bringen keinen Schutz für Umwelt- und VerbaucherInnenschutz!

EU-Kommission

GLOBAL 2000 übt scharfe Kritik an der heute von der dänischen Regierung veröffentlichten Version der von der Europäischen Kommission und der kanadischen Regierung gemeinsam erarbeiteten Erklärung zu CETA.

Das Fazit von GLOBAL 2000: neu an dem vorliegenden Dokument sind vor allem irrelevante Änderungen am Layout, der Schriftart, den Zeilenabstände und ähnlichem – aber vor allem zu zwei der wesentlichsten Aspekte des CETA-Texts wurde in den Zusatzerklärungen nichts verändert.

Heidemarie Porstner, CETA-Sprecherin der Umweltorganisation GLOBAL 2000: "Es ist unfassbar, dass anscheinend nicht verstanden wird, welche Aspekte die Kernprobleme für den Umwelt- und VerbraucherInnenschutz in CETA darstellen. Wie anders wäre es sonst zu erklären, dass man sich in den vergangenen Tagen anscheinend mehr mit der Formatierung des Dokumentes als mit der inhaltlichen Überarbeitung befasst hat."

Die aktuelle Version soll morgen in Brüssel dem Ausschuss der ständigen Vertretung vorgelegt werden.

Keine Änderungen für den Regulierungsbereich vorgesehen

Für den Umwelt- und VerbraucherInnenschutz sind in erster Linie jene Kapitel in CETA relevant, in denen es um bestehende und künftige Regulierungen, also Gesetze, Richtlinien oder andere Regulierungsmaßnahmen geht. Schlüsselkapitel ist hier das zur Regulatorischen Kooperation (Kapitel 21). Hinweise zu Vorgehen bei Regulierungsmaßnahmen gibt es auch in den spezifischen Kapiteln etwa zum Umgang mit Hygienemaßnahmen im Pflanzen- und Tierbereich (Kapitel 5) oder zur Biotechnologie (Kapitel 25, Artikel 25.2).

Heidemarie Porstner: "Wenn Bundeskanzler Kern es ernst damit meint, dass gewährleistet werden soll, dass Standards nicht gesenkt werden, dann möchten wir ihm hier gerne mitgeben: Die Zusatzerklärungen lösen noch immer nichts an den negativen Effekten von CETA auf Umwelt-und VerbaucherInnenschutz. "

Die Grundelemente zur Regulatorischen Kooperation, die den Erhalt und die Verbesserung von Standards gefährden, sind auch nach der Überarbeitung der Zusatzerklärungen wirksam:

  • Handelsbarrieren sollen vermieden und beseitigt werden: Handelsbarrieren sind etwa aufwändige Verfahren zur Risikobewertung neuer Stoffe oder Produkte wie gentechnisch veränderter Pflanzen oder Chemikalien.
  • Die jeweiligen Partner müssen sich rechtfertigen, wenn sie einer Kooperation in Regulierungsbelangen nicht zustimmen.
  • Interessensvertreter der Industrie sollen frühzeitig in den Prozess der Gesetzwerdung auf EU- oder kanadischer Seite eingebunden werden, noch bevor die Vorschläge Parlamenten vorgelegt werden
  • Die Regulatorische Kooperation sieht eine Folgenabschätzung vor, in deren Rahmen Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz gegen ökonomische Faktoren abgewogen werden soll.
  • Diese Gleichbewertung steht dem in der EU geltenden Vorsorgeprinzip entgegen, wodurch bei berechtigter Annahme von Risiken für Mensch, Tier und Umwelt Stoffe vorbeugend verboten werden können. Die wirtschaftlichen Auswirkungen können damit nicht gegen gesundheitliche Risiken aufgewogen werden.
  • Im Kapitel der Regulatorischen Kooperation und zahlreichen sektorenspezifischen Kapiteln (Bsp. Kapitel 25 zu Biotechnologie) zu wird der so genannte "risikobasierte" Ansatz gefordert, der in Kanada wie in den USA üblich ist. Verbote folgen erst bei Beweislage für einen bereits entstandenen Schaden. Auch dieser Ansatz läuft dem Vorsorgeprinzip zuwider.
  • Das Vorsorgeprinzip ist weder im Hauptkapitel der Regulatorischen Kooperation noch in den sektorenspezifischen Kapiteln explizit erwähnt.