24.10.2016

Diesel-Additive: eine wirksame Effizienzmaßnahme?

Auswertung von zwölf „Geheim-Gutachten“ und Nachforschungen zeigen, dass gesetzliche Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes bei Diesel-Additiven nicht erfüllt werden.

Tankstelle
Public Domain / von pixabay.com

Mit dem Energieeffizienzgesetz wurden Energiehändler dazu verpflichtet, jährlich eine Energiemenge im Ausmaß von 0,6 Prozent des Vorjahresumsatzes einzusparen. Sie können dies über eine Vielzahl an Maßnahmen und Methoden tun. Ob sich tatsächlich eine Energieeinsparung einstellt, hängt vor allem davon ab, ob die vorgesehenen Methoden auch wirklich halten, was sie versprechen. Etwa vor einem Jahr wurde die Beimengung von zusätzlichen Diesel-Additiven als Energieeffizienz-Maßnahme anerkannt. Wir haben nachgeforscht, zwölf "Geheim-Gutachten" ausgewertet und ein umfassendes Hintergrundpapier zu den Missständen erstellt.

Die für den Nachweis der Wirksamkeit geforderten Gutachten wurden lange geheim gehalten und uns erst nach einem schriftlichen Antrag zugestellt. Eine Analyse dieser Gutachten zusammen mit weiteren Nachforschungen ergibt, dass die in den Tests verwendeten Kraftstoffe nicht den real an der Tankstelle abgegebenen entsprechen. Es ist damit völlig unklar, ob die gezeigte Wirkung nur im Labor oder auch in der Realität stattfindet. Weitere Nachforschungen ergaben zudem, dass die Testkraftstoffe keine sogenannten Reinigungsadditive enthielten, welche in real abgegebenen Treibstoffen in Österreich aber bereits seit Jahren enthalten sind. Der jetzt gemeldete Einspareffekt wird also vermutlich bereits seit Jahren realisiert.

Die Monitoringstelle Energieeffizienz ist jetzt am Zug, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und diese zweifelhaften Eingaben abzuerkennen. Sie muss sicherstellen, dass die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes durch echte Einsparmaßnahmen erfolgt und nicht durch dubiose Luftbuchungen.

Alle zwölf Prüfgutachten finden Sie am Ende unserer Presseaussendung hier: Prüfgutachten Diesel-Additive