09.06.2016

ICS - Investitionsschutz auf dem Prüfstand

Wir haben uns angesehen ob der neue EU-Entwurf zum Investitionsschutz ICS, besser ist, als das viel kritisierte Konzernklagerecht ISDS. Das Ergebnis ist wenig erfreulich, denn Klagen gegen Umwelt- und Gesundheitsgesetze sind auch weiterhin möglich.

GLOBAL 2000

Da die europäische Bevölkerung in einer öffentlichen Konsultation den ursprünglichen Vorschlag zum Investitionsschutz (ISDS) in TTIP und CETA stark kritisierte, veröffentlichte die EU-Kommission im Herbst 2015 einen neuen Entwurf (ICS).

Investitionsschutz ICS gerechter als ISDS? 

Die EU-Kommission behauptete, das sogenannte Investitionsgerichtssystem ICS (Investment Court System) werde „die staatliche Regulierungsfreiheit bewahren und sicherstellen, dass Investitionsstreitfälle gänzlich im Einklang mit rechtsstaatlichen Prinzipien verhandelt werden.“ Die besonders strittigen Investor-Staat-Klagen seien im Rahmen des „reformierten“ Systems nicht mehr möglich.

Ergebnis: Leere Versprechungen

Wir haben uns ICS genauer angesehen und dafür fünf der umstrittensten Investor-Staat-Klagen der letzten Jahre einer Analyse unterzogen. Das Ergebnis ist wenig überzeugend: Auch mit dem neuen Investitionsschutz ICS könnte keine einzige der umstrittenen Investor-Staat-Klagen verhindert werden.

Den gesamten Report finde Sie untem im Downloadbereich.