06.11.2023

Neue Gentechnik: Wo stehen die EU-Abgeordneten?

Wir haben bei den österreichischen EU-Abgeordneten nachgefragt: Wie stehen die Politiker:innen zu Kennzeichnungspflicht, Risikoprüfung und Rückverfolgung bei Neuer Gentechnik?

Am 7. November diskutiert der Umweltausschuss des EU-Parlaments den Gesetzesvorschlag zur Deregulierung der Neuen Gentechnik (NGT). Die EU-Kommission plant eine weitreichende Deregulierung des Großteils der Pflanzen, bei denen NGT-Methoden angewendet wurden.

Brigitte Reisenberger

“Geht es nach der Kommission, sollen Risikoprüfung, Kennzeichnung, Wahlfreiheit, Rückverfolgbarkeit und die Möglichkeit nationaler Anbaueinschränkungen künftig wegfallen”

Brigitte Reisenberger, GLOBAL 2000 Gentechniksprecherin

GLOBAL 2000 fragt nach

Wir haben im Vorfeld der Diskussion im EU-Parlament bei den österreichischen EU-Abgeordneten nachgefragt. Die Politiker:innen der zuständigen Ausschüsse für Umwelt und Landwirtschaft haben uns vorab ihre Position zum Gesetzesvorschlag der Kommission zukommen lassen. 

Befragten EU-Abgeordnete großteils kritisch gegenüber dem Kommissionsvorschlag

Die Abgeordneten der Grünen Sarah Wiener und Thomas Waitz sowie die SPÖ-Abgeordneten Günther Sidl und Theresa Bielowski positionieren sich in allen Fragen sehr kritisch gegenüber dem Deregulierungsvorschlag der Kommission. Claudia Gamon von den Neos befürwortet den Kommissionsvorschlag weitestgehend. Der ÖVP-Abgeordnete Alexander Bernhuber hat eine Beantwortung der Fragen abgelehnt. Seine Fraktionskollegin und zuständige Berichterstatterin im EU-Parlament, Jessica Polfjärd (EVP), ging zuletzt in ihrem Berichtsentwurfexternal link, opens in a new tab in puncto Deregulierung sogar noch weiter als die EU-Kommission.

Befragungs-Ergebnisse im Detail

Sollen alle NGT-Pflanzen und deren Produkte klar und verpflichtend vom Saatgut bis hin zur Lebensmittelverpackung bzw. dem Endprodukt als Gentechnik gekennzeichnet werden?

Die derzeitigen EU-Vorschriften zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sehen eine Kennzeichnung vor. Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch verändert wurden oder GV-Zutaten enthalten, müssen daher auch gekennzeichnet werden. Der vorliegende Gesetzesvorschlag sieht jedoch vor, dass der Großteil aller Neuer Gentechnik-Pflanzen nicht mehr gekennzeichnet werden müssen. Alle SPÖ- und Grünen-Abgeordneten antworten hier klar mit „Ja“. 

Sollen alle NGT-Pflanzen entsprechend dem EU-Vorsorgeprinzip einer umfassenden Risikoprüfung für Gesundheit und Umwelt unterzogen werden?

Der Gesetzesvorschlag sieht weiters vor, dass es für den Großteil von Neuer Gentechnik-Pflanzen keine Risikoprüfung mehr gibt. Auf die Frage antworteten alle EU-Abgeordneten von Grünen und SPÖ klar mit „Ja“. Für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 sieht der Gesetzesvorschlag als keine verpflichtende Nachweismethode zur Sicherung der Rückverfolgbarkeit mehr vor. 

Soll für die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit ein Nachweisverfahren weiterhin eine Zulassungsvoraussetzung für NGT-Pflanzen sein?

Auch hier antworteten alle SPÖ und Grünen Abgeordneten klar mit „Ja“. 

Die Neos-Abgeordnete Gamon gibt an, dass NGT-Pflanzen, die laut Gesetzesvorschlag konventionellen Pflanzen gleichgestellt werden, konsequenterweise auch von den Anforderungen der GVO-Rechtsvorschriften ausgenommen werden sollen. Dazu zählen Kennzeichnungspflicht, Risikoprüfung und Nachweismethoden. 

Sollen die GVO-Hersteller für Risiken und Folgeschäden ihrer NGT-Pflanzen haften?

Der Gesetzentwurf der EU-Kommission lässt ungeklärt, ob die Hersteller:innen in Zukunft Verantwortung oder sogar. Haftung für mögliche Umwelt- oder Gesundheitsauswirkungen. Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sieht auch kein Monitoring der Auswirkungen von NGT-Pflanzen vor. Auf die Frage reagierten die SPÖ- und Grünen-Abgeordneten Bielowski, Sidl, Waitz und Wiener mit „Ja“. Gamon weist darauf hin, dass die Haftungsbestimmungen bei den Mitgliedstaaten liegen, aber ein einheitlicher europäischer Standard wünschenswert wäre.

Soll der Gesetzgebungsprozess für NGT ausgesetzt werden, da die Auswirkungen einer Gesetzesänderung auf Patente auf Saatgut zuerst vollständig geprüft werden müssen?

Gentechnik-Pflanzen sind patentierbar. Als indirektes Ergebnis des Gesetzesvorschlags würde es in der EU zu einem Zuwachs von patentiertem Saatgut kommen. Die EU-Kommission hat die Patentierbarkeit von Neuer Gentechnik im Gesetzesvorschlag nicht berücksichtigt. Auch auf diese Frage antworteten Bielowski, Sidl, Waitz und Wiener mit „Ja“. Gamon warnt vor potenziell weitreichenden Patentrechtsklagen oder Patente auf Eigenschaften, die auch natürlich entstehen könnten. Allerdings spricht sie sich nicht für eine Aussetzung des Gesetzgebungsprozesses aus, bis die Probleme der Patente auf NGT entsprechend überprüft sind.

Sollen Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, nationale Verbote oder Einschränkungen für den Anbau von NGT-Pflanzen einzuführen?

Während eines laufenden Zulassungsverfahrens oder nach erteilter Zulassung kann aktuell ein EU-Mitgliedstaat den Anbau auf dem eigenen Territorium verbieten oder einschränken. Das nennt man auch Opt-Out-Mechanismus. Der soll nun laut Kommissionsvorschlag nicht mehr erlaubt sein. Auf die Frage antworteten alle Grünen/SPÖ-Abgeordneten mit Ja; Abgeordnete Gamon mit Nein. 

Sollen für NGT-Pflanzen weiterhin geeignete rechtliche Maßnahmen auf EU-Ebene vorgegeben werden, die die Koexistenz und damit die Wahlfreiheit sichern?

Bisher gab es im Gentechnikrecht vorgegebene Maßnahmen, um eine Koexistenz, also das Nebeneinander von gentechnikfreier und gentechnik-anwendender Lebensmittelerzeugung, zu ermöglichen. Im aktuellen Vorschlag sollen in Bezug auf NGT-Pflanzen die Mitgliedstaaten für die Koexistenz zuständig sein, ohne dass ihnen die Mittel zur Umsetzung im Gesetzesvorschlag gegeben werden. Alle Grünen/SPÖ und NEOS Abgeordneten antworten auf diese Frage mit „Ja“.

Auftrag für Verhandlungen im EU-Parlament

94 % der Österreicher:innen sprechen sich für Kennzeichnung von Gentechnikexternal link, opens in a new tab in Lebensmitteln aus. 92 % der Österreicher:innen fordern eine strenge Kontrolle von Lebensmitteln, Futtermittel und Saatgut aus NGT. 70 % lehnen einfachere und schnellere Zulassungsverfahren ab. Diese Zahlen geben den österreichischen EU-Abgeordneten einen klaren Auftrag für die Verhandlungen des Gesetzesvorschlags zu Neuer Gentechnik vor der Diskussion im Umweltausschuss des EU-Parlaments.

Keine Patente auf unser Essen

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