24.09.2015

Richtwert für HCB im Fleisch neunfach überschritten

Die Aufhebung der Untersuchungspflicht für Schlachttiere gefährdet die Gesundheit. Deswegen ist der EU-Grenzwert für HCB nicht sicher. Die Uni Wien empiehlt daher die Absenkung um Faktor 1000 für die belastete Bevölkerung.

Schafe
Public Domain / von pixabay.com

Auf Ersuchen einer besorgten Biobäuerin aus dem Görtschitztaler Eberstein (Kärnten) ließen wir ein frisch geschlachtetes Schaf und ein fünf Monate altes Lamm an der Lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg auf Hexachlorbenzol (HCB) untersuchen. Das Lamm, welches im April geboren und somit nie mit kontaminiertem Futter in Kontakt kam, wies nur geringe Spuren von HCB mit weniger als ein Mikrogramm pro Kilogramm auf. Doch das Schaf, welches bis zum Bekanntwerden des HCB-Skandals im Freien gehalten wurde und seit Dezember des Vorjahres HCB-freies Austauschfutter erhielt, wies HCB-Belastungen von 17 bzw. 18 Mikrogramm pro Kilo im Faschierten bzw. Schlögel sowie 107 Mikrogramm pro Kilogramm im Nierenfett auf.

MedUni Wien: Maximalwerte für HCB neunfach überschritten

Unser Umweltchemiker Helmut Burtscher schlägt auf Grund der Ergebnisse Alarm. Denn dadurch wird gezeigt, dass Tiere, die über einen längeren Zeitraum HCB-belastetes Futter erhielten, noch Monate nach der Futterumstellung inakzeptabel hohe HCB-Belastungen aufweisen. Die von der MedUni Wien berechneten Maximalwerte für HCB sind um das Neunfache überschritten!

Assoz.-Prof. DI Dr. Hans Peter Hutter von der MedUni Wien hat Blutuntersuchungen an 135 Personen aus dem Görtschitztal durchgeführt, die gezeigt haben, dass diese Menschen eine deutlich erhöhte HCB-Belastung aufweisen. Das Institut wurde daher beauftragt, auf Basis dieser Blutwerte HCB-Grenzwerte zu berechnen, die sicher stellen, dass belastete Personen weniger HCB aufnehmen als sie ausscheiden und daher eine Entgiftung stattfinden kann. Die Berechnungen zeigten, dass diese toxikologisch begründeten Maximalwerte zum Teil sehr deutlich unterhalb der geltenden EU-Grenzwerte für HCB liegen. Jetzt geht es darum, für die belasteten Menschen im Görtschitztal sicherzustellen, dass diese gesundheitlichen Richtwerte nicht überschritten werden.

Aufhebung der Untersuchungspflicht muss revidiert werden

Die betroffene Biobäuerin Isa Priebernig ist besorgt über das Untersuchungsergebnis. Ihr Hof befindet sich sieben Kilometer vom Zementwerk Wietersdorfer entfernt und selbst ihre Tiere haben, neun Monate nach dem Futtertausch, noch extrem hohe HCB-Werte. Fragwürdig ist, wie es wohl im Zentrum der Kontamination aussieht, etwa in Klein St. Paul oder Wieting. Seit das Land Kärnten die Bauern in einem Schreiben über die Aufhebung der HCB-Untersuchungspflicht für Schlachttiere informiert hat, glauben natürlich viele, dass die HCB-Belastung soweit gesunken ist, dass die Erzeugnisse wieder bedenkenlos konsumiert und vermarktet werden können.

Rund 400 Tierhalter betroffen

Für unseren Experten ist der Bescheid des Landes Kärnten zur Aufhebung der HCB-Untersuchungspflicht wissenschaftlich nicht nachvollziehbar. Dies verlängert die Gefährdung der menschlichen Gesundheit im Görtschitztal. Denn der EU-Grenzwert, auf dessen Einhaltung sich der Bescheid bezieht, ist nicht sicher. Darüber sind sich die ExpertInnen des UBA (Umweltbundesamt), der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und der Meduni Wien einig. Ein schriftliches Ersuchen des Gesundheitsministeriums an die EU-Kommission, den HCB-Grenzwert neu zu bewerten, wurde von der Kommission allerdings ablehnend beantwortet. Für Burtscher ist auch die Annahme einer Halbwertszeit von 73 Tagen für den HCB-Abbau bei Nutztieren fragwürdig. Denn beim Menschen liegt diese Halbwertszeit bei durchschnittlich sechs bis sieben Jahren. So lange wird es dauern, bis die erhöhten HCB-Belastungen in Körperfett, Blut und Muttermilch der Görtschitztaler Bevölkerung auf die Hälfte reduziert sein werden. Aber auch nur dann, wenn jede weitere vermeidbare Zufuhr von Hexachlorbenzol verhindert wird.

Wir fordern daher:

  • Umgehende schriftliche Information an alle Görtschitztaler Haushalte über die von der MedUni Wien berechneten „Maximalwerte für HCB in Lebensmitteln“, deren Einhaltung erforderlich ist, um eine Entgiftung der belasteten Bevölkerung im Görtschitztal zu ermöglichen.
  • Sofortige Wiedereinführung der Untersuchungspflicht für Schlachttiere im Görtschitztal.
  • Laufendes Lebensmittelmonitoring für Erzeugnisse aus dem Görtschitztal hinsichtlich der Einhaltung der „HCB-Maximalwerte“ der MedUni Wien und Veröffentlichung aller Untersuchungsergebnisse.
  • 100-prozentige Entschädigung der Bauern für all jene Produkte, die aufgrund einer Überschreitung der HCB-Maximalwerte der MedUni Wien nicht vermarktet werden können. Bis die Verantwortung für die Kontamination, also der Verursacher, rechtskräftig festgestellt ist, muss das Land Kärnten im Interesse der öffentlichen Gesundheit diese Gelder vorstrecken!

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