19.11.2015

Asbest im Görtschitztal

Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung über illegale Asbest-Ablagerungen beauftragten wir den gerichtlich beeideten Asbest-Sachverständigen DI Dr. Robert Sedlacek mit der Untersuchung von Verdachtsproben.

GLOBAL 2000; Helmut Burtscher

Am 17. November 2015 erhielten wir eine E-Mail mit Fotos, die beige-farbene Verunreinigungen auf einer Ackerfläche zeigten. Wir gingen diesem Hinweis sofort nach, erkundigten uns telefonisch und fanden bei dem Gespräch heraus, dass diese Verunreinigungen im Zuge des Pflügens an die Oberfläche getragen wurden. Gerüchten zufolge seien an dieser Stelle vor Jahrzehnten größere Mengen an Asbest vergraben worden. Umgehend wurde von uns der Gerichtssachverständigen für Asbest und Umweltschäden, DI Dr. Robert Sedlacek beauftragt. Dieser nahm noch am selben Tag zwei Proben entgegen, und untersuchte diese in seinem Wiener Labor. Seine Untersuchungsergebnisse bestätigten unseren Verdacht, denn beide Proben enthielten unterschiedliche Arten von Asbest in großer Menge. Daraufhin informierten wir umgehend den Bund und das Land Kärnten über das Untersuchungsergebnis und starteten nähere Recherchen zu den möglichen Hintergründen der Kontamination.

Unsere Recherchen lieferten folgende Ergebnisse:

  • Auf der von uns beprobten Fläche seien Mitte der 70er-Jahre, laut Aussagen eines Anrainers, mehrere LKW-Ladungen an Asbest vergraben worden.
  • Bei dem im fraglichen Zeitraum grundbücherlich eingetragenen Grundstücksbesitzer dürfte es sich um einen Beschäftigten der Wieterdorfer Zementwerke gehandelt haben. Die Wietersdorfer Zementwerke verarbeiteten bis in die 1980er-Jahre hinein Asbest.
  • Weiteren Zeugenberichten zufolge seien auch zahlreiche, im zweistelligen Bereich liegende, weitere Flächen, sowie der Bau der Görtschitztal-Straße zur Deponierung von Asbestabfällen genutzt worden.

Vergraben von Asbest in den 70er-Jahren Standard-Entsorgunsmethode

Asbest-Experte Dr. Robert Sedlacek stellt jedoch klar, dass diese Form der „Entsorgung von Asbest“ nicht zwingend gegen damaliges Recht verstoßen hat. In Ermangelung klarer gesetzlicher Regelungen für die Behandlung und Entsorgung von Produktionsabfällen dürfte das „Vergraben“ solcher Abfälle, bevorzugt auf abgelegenen Flächen, bis in die späten 1970er-Jahre generell übliche Praxis gewesen sein. 

Bauschutt-These des Landes Kärnten unwahrscheinlich und nicht plausibel

Die Aussage des Landes Kärnten, beim Asbest-Fund handle es sich um eine lokal begrenzte Ablagerung von Bauschutt, von der keine Gefahr ausginge, ist aus drei Gründen nicht plausibel: 

  1. Bauschutt enthält üblicherweise keinen Asbest, wohingegen beide auf dem Acker gezogenen Stichproben hohe Asbestgehalte aufweisen.
  2. Weder der optische Eindruck noch das Untersuchungsergebnis sind als typisch für Asbest-haltige Baustoffe anzusehen, sondern deuten eher auf das Vorliegen von Produktionsabfällen hin. Um hierzu eine abgesicherte Aussage treffen zu können, sind aber weitere Erkundungen erforderlich.
  3. Das Land Kärnten argumentierte gegenüber Medien bereits zwei Stunden, nachdem wir die Katasternummer und GIS-Daten der kontaminierten Fläche ermittelt und dem Land Kärnten bekannt gegeben hatte, mit der Bauschutt-These. Seriöse Aussagen erfordern aber eine Untersuchung der Verdachtsfläche, beispielsweise anhand von Baggerschürfen und Laboruntersuchungen. Eine solche Untersuchung fand aber in diesen zwei Stunden nicht statt.


GLOBAL 2000; Helmut Burtscher

Nach einem eilig einberufenen Runden Tisch und ersten Sondierungen gelobte die Behörde öffentlich, den belasteten Acker rasch zu sanieren oder zumindest die Gefahrenstelle lokal zu sichern: http://bit.ly/2dyEQYYexternal link, opens in a new tab.

Bisher keine Maßnahmen

Doch laut Berichten der AnrainerInnen ist weder das eine noch das andere geschehen, weshalb der Acker auch im Jahr 2016 uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt worden sei. Helmut Burtscher, Umweltchemiker von GLOBAL 2000, ist angesichts dieser Vorgehensweise der BH St. Veit an der Glan erschüttert: „Wenn es tatsächlich zutrifft, dass die Behörde trotz ihres Wissens um die Asbestbelastung und entgegen ihren öffentlichen Zusagen, den kontaminierten Acker nicht einmal durch eine lokale Absperrung gesichert hat und dadurch ermöglichte, dass dieser auch 2016 uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt wurde, gefährdet sie damit meiner Ansicht nach grob fahrlässig die Gesundheit der lokalen Bevölkerung!“

Zudem dürfte – Recherchen von GLOBAL 2000 zufolge – noch keine einzige der im Vorjahr von den Wietersdorfer Zementwerken bekannt gemachten Asbest-Altlagerstätten im Görtschitztal an das österreichische Verdachtsflächenkataster weitergemeldet worden sein. Auch das ist nicht akzeptabel. GLOBAL 2000 prüft nun weitere Schritte.

Wir fordern noch immer:

  1. Beauftragung eines unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen für Asbest und Umweltschäden mit der Erkundung der von uns stichprobenartig beprobten Fläche.
  2. Falls diese Erkundigungen die Bauschutt-Hypothese widerlegen, muss der Untersuchungsumfang auf weitere Verdachtsflächen ausgeweitet werden.
  3. Die daraus resultierende umfassenden Erhebung der Asbestbelastung im Görtschitztal soll als Basis für die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts und die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen dienen.

Weiters streben wir mithilfe des Rechtsinstruments einer Umweltbeschwerde Parteienstellung in diesem Sanierungsverfahren an.

Die vom Land Kärnten zuletzt medial verbreitete These, es handle sich bei dem Asbest-Fund von uns im Görtschitztal lediglich um Bauschutt-Ablagerungen, wird durch ein GLOBAL 2000 vorliegendes Gutachtens jenes Amtssachverständigen, der vom Land Kärnten mit der Überprüfung des Sachverhalts beauftragt wurde, nicht unterstützt. Hier das betreffende Dokument als Download. Aktenvermerk: Anzeige von illegalen Asbest-Ablagerungen

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