09.02.2016

EU-weite BPA-Verbote nach französischem Vorbild gefordert

Die jetzt aktuell gewordene Entscheidung der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten, Bisphenol A (BPA) als reproduktionstoxisch Kategorie 1B einzustufen begrüßen wir.

Reproduktionstoxische Chemikalien können sowohl die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen als auch den sich entwickelnden Fötus im Mutterleib unmittelbar schädigen. Diese fruchtschädigenden Effekte von Bisphinol A (BPA) werden auf die Störung hormoneller Steuerungsprozesse zurückgeführt. Daher lassen sich für BPA als hormonell wirksame Chemikalie nach derzeitigem Wissensstand keine sicheren Schwellenwerte und daher auch keine sicheren gesetzlichen Grenzwerte festlegen. Die Konsequenz muss daher sein, alle Anwendungen, die zu einer Belastung des Menschen mit diese Chemikalie führen, wie beispielsweise die Innenbeschichtung von Lebensmittelkonserven oder die Verwendung für Thermopapier in Kassabons, generell zu verbieten. In Frankreich gelten BPA-Verbote seit 1. Jänner 2015.

Für unser Umweltchemiker Helmut Burtscher fest, dass Bisphinol A (BPA) nun offiziell als fortpflanzungsschädigend klassifiziert wurde, ist ein klarer Auftrag an die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz der Menschen vor dieser besorgniserregenden Chemikalie gewährleisten.

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