12.04.2018

Staatsziele in Verfassung: Nachhaltigkeit soll ungebremstem Wirtschaftswachstum geopfert werden

Die Regierung plant, das in der Verfassung verlankerte Staatsziel der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes zu relativieren. Stattdessen soll ein "wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort" zum neuen Staatsziel erhoben und in der Verfassung festgeschrieben werden. 

Dem geltenden Bundesverfassungsgesetz Nachhaltigkeit soll laut Begutachtungsentwurf ein relativierender Paragraph hinzugefügt werden, der einen „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung“ festschreibt.

Dies ist ein direkter Angriff auf Nachhaltigkeit, Tierschutz und Umweltschutz in der Verfassung – das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit in der geltenden Fassung geht in seiner Urform zurück auf die gesellschaftlichen Konflikte zwischen einer breiten zivilgesellschaftlichen BürgerInnenbewegung sowie Bauwerbern und Vertretern von politischen Parteien um das Hainburg-Großwasserkraftwerk 1984 und den bereits damals eingetretenen Sinneswandel hin zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung.

Längst hat sich in weiten Teilen der Gesellschaft die Erkenntnis durchgesetzt, dass das gemeinsame Ziel einer nachhaltigen Entwicklung nur mit der Vereinbarkeit von Klima- und Umweltschutzschutzmaßnahmen mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen, sozialer Sicherheit und nachhaltigem Wirtschaften zu erreichen ist. Nicht zuletzt deswegen hat sich die Republik Österreich 2015 zur Umsetzung der Sustainable Development Goals, der Ziele der UN für nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung bekannt.

Noch schlimmer, es handelt sich bei dem vorliegenden Abänderungsantrag eindeutig um Anlassgesetzgebung, in diesem Fall im Rahmen der der Österreichischen Bundesverfassung: Aufgrund eines einzelnen unerwünschten Gerichtsentscheids (Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur „Dritten Piste“ des Flughafens Wien-Schwechat, zwischenzeitlich längst aufgehoben) versuchen die Regierungsparteien, über den parlamentarischen Prozess die Rechtsgrundlage für einen Entscheid zu verändern, offenbar um im gegenständlichen Fall und darüber hinaus umweltschädigende Einzelprojekte wider besseren Wissens über deren langfristig negative Konsequenzen durchsetzen zu können. Diese Anlassgesetzgebung, besonders im demokratiepolitsch gravierenden Falle der Bundesverfassung, ist aufs schärfste abzulehnen und zurückzuweisen.

Unsere ganze Stellungnahme finden Sie auch hier auf der Webseite des Parlamentsexternal link, opens in a new tab.