TTIP - was ist das?

TTIP steht für „Transatlantic Trade and Investment Partnership“, also Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Es ist ein Handelsabkommen, das zwischen der EU und den USA verhandelt wird. Das Abkommen stößt auf massiven Widerstand in der Zivilgesellschaft. Denn es gefährdet bestehende Standarts im Umwelt- und Verbraucherschutz und droht rechtstaatliche Prinzipen und demokratische Prozesse auszuhöhlen.

TTIP: derzeit auf Eis gelegt

Die Verhandlungen begonnen im Juli 2013 und sollten nach Vorstellungen der EU-Kommission und der Regierung der USA bis Ende 2016 (bis zu den US-Präsidentschaftswahlen) abgeschlossen werden. Der massive Protest aus großen Teilen der Bevölkerung und der gesamten europäischen Zivilgesellschaft verlangsamte die Verhandlungen jedoch - ein großer Erfolg der Protest in den Jahren 2014- 2016, an denen auch GLOBAL 2000 beteilgt war. Mit der Wahl von US-Präsident Donald Trump im November 2016 wurden die Verhandlungen schließlich für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt. Theoretisch könnten die Verhandlungen jedoch jederzeit wieder aufgenommen werden.

CETA, das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, gilt als die „Blaupause“ für TTIP. Was in CETA beschlossen wurde, soll auch im Abkommen zwischen EU und USA vereinbart werden, nur zum Teil noch wesentlich umfassender. 

Warum es bei TTIP nicht nur um Handel geht

Die Bezeichnung „Handelsabkommen“ ist irreführend. Denn bei TTIP geht es nicht bloß um den gegenseitigen Abbau von Zöllen zur Förderung des Handels zwischen der EU und den USA. Denn Zölle gibt es zwischen den USA und der EU nur mehr in wenigen Bereichen. Das Hauptaugenmerk bei den Verhandlungen lag von Anfang an auf den sogenannten "nicht-tarifären Handelshemmnissen". Dieser beschönigende Ausdruck meint Handelsschranken, die es aus gutem Grund gibt, z.B. Gesundheitsschutzvorschriften, Umweltschutzgesetze, Kennzeichnungsregeln zum KonsumentInnenschutz oder Vorschriften für die Zulassung von Chemikalien. Produkte, die solche bestehenden Standards nicht erfüllen, dürfen bisher nicht in die EU importiert werden. In vielen Bereichen sind solche Schutzstandards in der EU viel höher als in den USA. 

Schwächung gesetzlicher Standards

Multinationalen Konzernen sind die europäischen Gesetze und Vorschriften schon lange ein Dorn im Auge. Mit TTIP sind aber genau diese Standards zum Schutz der BürgerInnen und der Umwelt Besatandteil der Verhandelungen. Einem ungebremsten internationalen Handel sollen also Errungenschaften zum Schutz der Menschen und der Umwelt geopfert werden.

VertreterInnen namhafter multinationaler Konzerne wie Monsanto deponieren laufend ihre Anliegen bei den VerhandlerInnen der USA und der EU. Dementsprechend tragen die Texte, die wir kennen, auch sehr deutlich die Handschrift der Konzerne. Ein kleiner Auszug aus dem „Wunschzettel“ der Industrie: Weil die USA in vielen Bereichen sehr viel „lockerere“ Bestimmungen haben, was in den Produkten unseres Alltags, also in Fleisch, Obst und Gemüse, aber auch in Kosmetika drinnen sein darf, ist davon auszugehen, dass unsere Standards nach unten korrigiert werden.

Zwar behauptete die EU Kommission, dass die in der EU geltenden höheren Schutzstandards nicht gefährdet seien, tatsächlich ist jedoch das Ziel des Abkommens eine Angleichung der verschieden Standards (Kohärenz) zugunsten eines uneingeschränkten Handels. Um das zu erreichen, müssen folglich beide Parteien Kompromisse eingehen. Für europäische Standards heißt das, dass sie herabgesetzt werden müssten. Neben der Angleichung besteht noch die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung von Standards. Das führt zwar nicht direkt zu einer Herabsetzung europäischer Standards, allerdings müssen bei einer gegenseitigen Anerkennung die Standards des jeweils anderen Landes akzeptiert werden, selbst wenn sie den eigenen widersprechen.

Am 2. Mai 2016 sind 13 als geheim einstufte Kapitel aus dem geplanten TTIP-Handelsabkommen zwischen der EU und den USA durchgesichert. Bis dato gab es keine gesicherten Informationen worüber genau in den TTIP-Verhandlungen gesprochen wurde. Hier finden Sie die geleakten Dokumente und und eine Zusammenfassung, was für Umwelt und Menschen in der EU auf dem Spiel steht.

Diese drei Kapitel sind besonders besorgniserregend

Diese drei Kapitel des Handelsabkommen sind für uns besonders besorgniserregend und betreffen unsere Umwelt, die Landwirtschaft und unsere Lebensmittel:

  • Landwirtschaft

Ein zentraler Punkt im Kapitel "Agriculture" ist für die USA der einfachere Export von landwirtschaftlichen Produkten in die EU. Bisher ist in der EU nur ein einziges gentechnisch verändertes Produkt zugelassen und die Kommission betonte, dass auch mit TTIP keine Erweiterung kommt. Geht es aber nach den Wünschen der USA, wird sich das bald ändern.

„Die Parteien sollten daran arbeiten, die internationale, landwirtschaftliche Entwicklung zu fördern und die globale Ernährungssicherheit zu verbessern: (…) indem sie ungerechtfertigte Handelsmaßnahmen vermeiden, die die weltweiten Lebensmittelpreise in die Höhe treiben oder Preisschwankungen erhöhen, insbesondere durch die Vermeidung von Ausfuhr-Steuern. (…) durch die Förderung und Unterstützung der Forschung und Bildung, um neue, innovative landwirtschaftliche Produkte und Strategien zu entwickeln (…)" 

Laden Sie sich hier den TTIP-Leak zum Thema Landwirtschaft herunter:
Chapter Agriculture

  • Umwelt- und VerbraucherInnenschutz

Im Kapitel "sanitäre und phytosanitäre Standards" geht es um die Gesundheit (sanitär) und den Pflanzenschutz (phytosanitär). Obwohl wie oben bereits erwähnt laut EU-Kommission Gentechnik-Produkte mit TTIP nicht zu befürchten sind, haben die USA auch in diesem Kapitel mehrere Passagen zum Thema Import von „Produkten moderner, landwirtschaftlicher Technologie“ in den Dokumenten vermerkt.

Dort, „wo eine Zulassung eines Produktes moderner, landwirtschaftlicher Technologie für den Import notwendig ist (…), soll auch jederzeit durch jeden eine Zulassung beantragt werden können“.

Auch im Bereich des KonsumtenInnenschutzes ist dieses Kapitel aufschlussreich, denn die USA beharrt auf dem Standpunkt der Risikoabschätzung und möchten diesen auch für die EU.

„Noch vor der Anerkennung der SPS Regulierungen (sanitäre und phytosanitäre Standards), sollte jede Partei (…) erwägen, ob es Alternativen zur Regulierung und zum Schutz gibt (…), und auch die Alternative, es überhaupt nicht zu regulieren, in Betracht ziehen."

Im Gegensatz zur USA, möchte die EU, dass jede Partei das Recht hat Menschen, Tiere und Umwelt auf eigenem Territorium zu schützen. Denn in der EU gilt das Vorsorgeprinzip: Besteht der Verdacht einer schädlichen Wirkung eines Produktes, so wird dieses nicht zugelassen. Anders ist die Sachlage in den USA, dort werden Produkte generell zugelassen und erst wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass sie schädlich sind, greifen die Behörden ein. 

Laden Sie sich hier den TTIP-Leak zum Thema Umwelt- und VerbraucherInnenschutz herunter:
Chapter Sanitary and phytosanitary Measures

  • Regulierungszusammenarbeit

Regulierungszusammenarbeit meint hier die Angleichung von Standards an den Handelspartner. Die USA wünschen sich, dass der jeweils andere Handelspartner möglichst bald über neue Gesetze und Regulierungen oder deren Änderungen informiert wird.

„Wenn ein regulatorischer Akt vorbereitet wird, soll der Entwurf und dessen Bearbeitung veröffentlicht werden (…) und in Erwägung gezogenen Alternativen, Daten und Informationen sowie wissenschaftliche und technische Analysen (…) veröffentlichen“ und „evaluieren (…), ob und wie die Regulieren den Handel beeinflussen würde“.

Einfach ausgedrückt heißt das, dass die USA schon frühzeitig über neue Gesetzesvorschläge und Regulierungen in Kenntnis besetzt werden möchte, um als Gegenmaßnahme mit Vorschlägen direkt oder indirekt eingreifen möchte.

Laden Sie sich hier den TTIP-Leak zum Thema Regulierungszusammenarbeit herunter:
Chapter Regulatory Cooperation 

Weitere geleakte Kapitel der TTIP-Verhandlungen

Small and medium-sized Enterprise

Das Vorsorgeprinzip wird unterwandert

Das europäische Vorsorgeprinzip ist eine große Errungenschaft in der EU. Es besagt, dass Produkte und Stoffe nur dann in der EU zugelassen werden, wenn der Hersteller Gefahren für Mensch und Umwelt ausschließen kann. Die Beweislast hierfür liegt beim Hersteller - nicht etwa bei den Kontrollbehörden. Bei mangelnder wissenschaftlicher Gewissheit können Produkte, im Sinne der Vorsorge, sozusagen vorbeugend verboten werden. Dem amerikanischen Rechtssystem ist diese Prinzip unbekannt, Lebensmittelsicherheitsstandards beruhen hier auf dem Prinzip der freiwilligen wissenschaftlichen Prüfung. Durch TTIP könnte daher das europäische Vorsorgeprinzip unterlaufen werden.

Unter Berufung auf das Vorsorgeprinzip sind in der EU genetische veränderte Lebensmittel weitgehend verboten bzw. unterliegen der Kennzeichnungspflicht. In den USA bezieht sich die Kennzeichnungspflicht hingegen hauptsächlich auf den Nährstoffgehalt von Lebensmittel und auf biologische Lebensmittel, die ohne künstliche Hormone und Antibiotika produziert wurden. Ein Handelsabkommen das solche fragwürdige Praktiken unterstützt, läuft eindeutig den VerbraucherInnenschutzinteressen entgegen.

Was wir an TTIP kritisieren

ISDS/ICS - Paralleljustiz für Konzerne

Mit Sonderklagerechten für Konzerne würden die Abkommen TTIP und CETA Unternehmen bisher nie dagewesenen Einfluss auf unsere Gesetzgebung und Rechtsprechung ermöglichen. Erfahren Sie mehr dazu hier: ISDS

Regulierung und Kontrolle von Chemikalien

In der EU sind über 1.300 Chemikalien verboten, weil sie im dringenden Verdacht stehen, sich negativ auf die menschliche Gesundheit auszuwirken. In den USA sind es gerade einmal elf. Die Food and Drug Administration (FDA) in den USA hat de facto kaum Einfluss darauf, was in Kosmetikprodukten verwendet wird. Es heißt dort sogar, dass Kosmetik-Hersteller jeden beliebigen Inhaltsstoff – bis auf wenige Ausnahmen – verwenden können, es bedarf keiner Zulassung. Die FDA kann nur dann intervenieren, wenn es einen "zuverlässigen" wissenschaftlichen Beweis gibt, dass ein Inhaltsstoff sich gesundheitsgefährdend auswirkt.

Atomausstieg und Ausbau erneuerbarer Energie wird erschwert

Mit TTIP könnte der europaweite Atomausstieg und die Wende hin zu erneuerbarer Energie deutlich erschwert werden. Mehr dazu erfahren Sie in den geleakten Dokumenten hier: TTIP Leaks

Wunschkonzert für die Saatgutindustrie

Die US-amerikanische Saatgutindustrie erreichte 2011 ein Exportvolumen von 1.25 Milliarden Euro und stellt gemeinsam mit der EU die Hälfte des weltweiten Saatgutmarktes dar. So wurde die Saatgutindustrie bereits im Vorfeld der Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) dazu eingeladen ihre Position darzulegen. Dabei lassen zugespielte Dokumente darauf schließen was Saatgutkonzerne im TTIP verankert sehen wollen. Aufhebung der in der EU geltenden Beschränkungen für den Import von genetisch verändertem Saatgut, Beschleunigung des Zulassungsverfahrens, sowie die Sicherung eines umfassenden Schutzes geistiger Eigentumsrechte an Pflanzenmaterial und Zuchtmethoden.

Schutz geistiger Eigentumsrechte

Gegenwärtig sind Patente auf konventionelle Pflanzensorten und Tierrassen und im Wesentlichen auf biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren in der EU theoretisch verboten. Ein geistiges Eigentumsrecht an konventionellen Pflanzen wird Pflanzenzüchtern jedoch über das europäische Sortenschutzrecht garantiert. Allerdings ist dieses nicht so umfangreich wie das Patentrecht und gestattet u.a. anderen Züchtern die geschützte Sorte für weitere Entwicklungen und Züchtungen unentgeltlich zu verwenden. Dieses sogenannte Züchterprivileg ist Saatgutkonzernen ein Dorn im Auge, da in den USA für die weitere Verwendung der Sorte Lizenzgebühren anfallen. Im Rahmen des TTIP soll daher der Sortenschutz noch stärker an das Patentrecht angeglichen und das Züchterprivileg beseitigt werden. Ebenso gibt es Bestrebungen die Patentierung von arteigenen Eigenschaften einer Pflanze voranzutreiben.

Lockerung der Zulassung, Risikobewertung und Einfuhrbestimmungen für GV-Pflanzen

Gentechnik gilt in Europa als Risikotechnologie. Dementsprechend zeit- (im Schnitt 3 ½ Jahre)und kostenintensiv ist auch das Zulassungsverfahren samt Risikoprüfung für genetisch veränderte Pflanzen. In den Augen der Saatgutindustrie ist das ein unverhältnismäßiges Handelshemmnis, welches im Rahmen des TTIP beseitigt werden muss. Um unnötige Handelsstörungen zu vermeiden, sollen nicht nur ein strikter Zeitplan eingehalten werden, auch die Diagnose und Testmethoden für die Risikobewertung sollen einander angeglichen werden. Darüber hinaus soll die Bewertung dem Prinzip der wissenschaftlichen Evidenz folgen. Denn das in der EU geltende Vorsorgeprinzip, so die Kritik, wiederspricht internationalen WTO Standards, welche besagen, dass Schutzmaßnahmen im Bereich Lebensmittelsicherheit, Tier und Pflanzengesundheit nur dann dauerhaft gelten dürfen, wenn sie auf wissenschaftlicher Evidenz beruhe.

Kritisiert wird ebenso die absolute Nulltoleranzpolitik der EU gegenüber der Einfuhr von konventionellem Saatgut, das mit genetisch verändertem Material kontaminiert ist. Hier will die Saatgutindustrie erreichen, dass der Schwellwert von 0,1 % der gegenwärtig für konventionelle Futterpflanzen gilt auch auf jenes Saatgut angewendet wird, das bisher noch nicht zum Anbau zugelassen wurde.

Mit Blick auf die Zulassung von „stacked products“, also Pflanzen die durch konventionelle Züchtung entstanden und mit biotechnologischen Merkmalen anderer Gen-Pflanzen angereichert sind, beklagen Saatgutkonzerne, dass in der EU nicht nur die „stacked products“ an sich einer Genehmigung bedürfen, sondern auch die einzelnen biotechnologischen Merkmale sowie jede Kombination dieser. Gefordert wird den Umgang mit „staked products“ gemeinschaftlich zu klären, wobei die amerikanische Vorgehensweise als Vorbild gelten soll.

TTIP: Konzernprofite vor Gemeinwohl

TTIP ist ein Handelsabkommen, das die Interessen von multinationalen Konzernen vor die Interessen der Menschen setzt. In der Auseinandersetzung um TTIP geht es also nicht um einen Konflikt zwischen vorgeblich "guter" EU und "bösen" USA, sondern um einen Konflikt zwischen den Interessen der Mehrheit der BürgerInnen und den Interessen weniger Konzerne zulasten der Allgemeinheit. Dehalb gibt es auch in den USA starke zivilgesellschaftliche Bewegungen gegen das Abkommen. Man setzt sich für mehr Umweltschutz ein, will gefährliche Chemikalien verbieten und Lebensmittel gesünder machen. Denn auch die USA hat bereits negative Erfahrungen mit dem Handelsabkommen NAFTA gemacht, das auch dem Umweltschutz in den USA Hürden in den Weg gelegt hat.