13.10.2021

Großer Erfolg: Einwegpfand kommt!

Heute gibt es Grund zum Jubeln und Feiern! Die Bundesregierung hat die Einführung eines Einweg-Pfandsystems & Mehrwegquoten festgelegt.

Nach vielen Monaten des Bangen und Wartens ist es nun soweit, die Bundesregierung hat sich endlich auf die Einführung eines Einweg-Pfandsystems und gesetzlichen Vorgaben für Mehrweg entschieden. Diesen großartigen Erfolg verdanken wir nicht zuletzt den vielen aktiven Menschen, die uns im Kampf für die Ressourcenschonung unterstützt haben.

Wir möchten uns bei allen bedanken, die diesen Meilenstein in der Umweltschutzgeschichte mit uns erkämpft haben! 

DANKE!

Pfand Drauf Erfolg

GLOBAL 2000 / Christopher Glanzl

Knapp 35.000 Umweltschützer:innen haben im Laufe des letzten Jahres unsere "Pfand drauf" Unterschriftenaktion unterschrieben. Unsere gemeinsame Durchhaltekraft trägt nun endlich Früchte. Heute wurde im Ministerrat die Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle (AWG) beschlossen, darin enthalten ist die Verordnungsermächtigung für die Einführung eines Pfandsystems, die letzte Woche schon angekündigt wurde. Die Entscheidung, den Plastikmüllbergen und der Ressourcenverschwendung endlich ambitionierter entgegenzutreten, freut uns sehr. Monatelang haben wir uns für ein Pfandsystem stark gemacht. Nun kann die Natur endlich aufatmen und ein notwendiger Wandel vollzogen werden. Getränkeverpackungen bekommen einen Wert und können so wie Mehrwegflaschen in den Supermarkt zurückgebracht werden.

Mehrwegquote zu schwach

Leider zeigt eine erste Analyse des Gesetzes aber massive Einbußen bei den Mehrweg-Vorgaben. 

Die Mehrweg-Vorgaben sind viel zu schwach, kommen zu spät und sind gespickt mit Ausnahmeregelungen. Das lässt vermuten, dass einzelne Getränkehersteller und Supermärkte in der Endphase nochmal massiv Einfluss genommen haben. Vorgesehen ist, die Mehrweg-Quote...
...bis 2025 auf mindestens 25 % und
...bis 2030 auf mindestens 30 % zu steigern.

Eine langfristige stufenweise Steigerung des Mehrwegangebots ist gut, aber die Quoten fallen nun deutlich niedriger aus als ursprünglich angekündigt. Die Zielquote bis 2030 liegt sogar unter der Mehrwegquote, die unser Nachbarland Deutschland heute schon aufweist (derzeit 42 % Mehrweganteil).

Zu viele Ausnahmen

Bei der Mehrweg-Quote soll es eine Ausnahme für Plastikflaschen und Dosen der Kategorien Wässer, Säfte und alkoholfreie Erfrischungsgetränke bis inklusive 0,5 Liter geben. Dadurch ist ein großer Anteil im Getränkesortiment von der Mehrweg-Vorgabe ausgenommen. Das Argument, dass diese Getränke meist unterwegs konsumiert werden und daher eine Mehrwegflasche aus Glas zu schwer sei, ist nicht nachvollziehbar. Denn für den „to-go“ Bereich gibt es auch die Alternative in Plastik-Mehrwegflaschen. Diese kann immerhin bis zu 25-mal wiederbefüllt werden. 

Fragwürdig ist außerdem das sehr spät festgelegte Umsetzungsdatum mit 1.1.2025. Internationale Beispiele wie Litauen zeigen, dass es in nur zwölf Monaten möglich ist, von einer politischen Entscheidung für Pfand bis zur operativen Umsetzung zu kommen. Gleich wie beim Einwegpfand ist der Umsetzungszeitraum für die Mehrweg-Quoten äußerst ambitionslos gewählt – sie müssen erst bis Ende 2025 vollständig umgesetzt werden. Damit wird wertvolle Zeit verspielt, um Ressourcen zu schonen.

Was ist bei der Umsetzung des Pfandsystems jetzt wichtig?

Im nächsten Schritt werden die Details des Pfandsystems in einer Verordnung festgelegt. Damit die Ausgestaltung fair ist, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Die Material- und Geldflüsse sollten künftig von einer unabhängigen Non-Profit-Organisation zentral gesteuert werden (wie in Skandinavien und im Baltikum). Dem Lebensmitteleinzelhandel wird als Aufwandsentschädigung eine Manipulationsgebühr pro zurückgenommenem Gebinde bezahlt. Dieses System ist transparenter und fairer für alle Beteiligten als ein dezentrales System wie in Deutschland. Die Regierung sollte verhindern, dass Supermarktketten die zurückgebrachten Plastikflaschen und Dosen behalten können und das Material selbst am Recyclingmarkt verkaufen, um damit riesige Profite zu erzielen. Stattdessen sollte es wieder entsprechend an die Getränkehersteller gehen, die das Rezyklat wieder einsetzen und in den Kreislauf zurückführen.
  • Um der nachhaltigen Mehrwegverpackung einen Vorteil zu geben, sollte der Pfandwert für Einweg deutlich höher als für Mehrwegflaschen sein. Wir empfehlen 30 Cent.
  • „Einweg“ und „Mehrweg“ sollte auf dem Produkt klar gekennzeichnet sein, damit für Verbraucher:innen leicht ersichtlich ist, was sie kaufen.
  • Mehrweg darf nicht auf der Strecke bleiben.

Wie geht es nun weiter?

Nachdem die AWG-Novelle nun im Parlament verabschiedet wurde, kann das Umweltministrium mit der genauen Ausgestaltung eines Einweg-Pfandsystems loslegen. 

  • Bereits passiert:
    • Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) geht in Begutachtung. Diese enthält eine verbindliche Mehrwegquote und den Grundstein für ein Einweg-Pfandsystem in Form einer Verordnungsermächtigung.
    • Die Begutachtungsphase dauert mindestens sechs Wochen, in dieser können BürgerInnen Stellungnahmen dazu abgeben.
    • Das BMK analysiert die Stellungnahmen und arbeitet diese in der Regel in die AWG-Novelle ein, anschließend wird sie dem Ministerrat übergeben.
    • Die AWG-Novelle wird im Parlament verabschiedet.
  • Noch ausstehend:
    • Wie das Einweg-Pfandsystem genau ausgestaltet wird, regelt im Anschluss das Umweltministerium durch eine separate Verordnung. Darin wird dann auch das Implementierungsdatum festgelegt.
    • Die Implementierung des Einweg-Pfandsytems.

Sie möchten wissen, wie es um die Ausgestaltung des Pfandsystems im Umweltministerium steht? Dann melden Sie sich noch heute zu unserem GLOBAL 2000 Newsletter an und erfahren Sie als Erste:r, wann es so weit ist.