20.10.2022

Patente und Neue Gentechnik: Corteva und Bayer kontrollieren unser Essen

Wem gehören unsere Lebensmittel? In unserem Report gehen wir der wachsenden Flut an Patentanmeldungen auf Pflanzen und Lebensmittel aus Neuer Gentechnik (NGT) von Biotech-Konzernen auf den Grund.

Saatgut- und Chemie-Konzerne sind bestrebt, die Neue Gentechnik (NGT) im Bereich der Pflanzen und Lebensmittel aus dem EU-Gentechnikrecht herauszunehmen. Sie begründen dies damit, dass neue gentechnisch veränderte Pflanzen “natürlich” seien. Risikoprüfungen, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung sollen dadurch umgangen werden. Damit wollen sie verhindern, dass Gen-Food von Konsumentinnen und Konsumenten abgelehnt wird. Denn ohne Deklarierung, weiß niemand mehr, was in unseren Lebensmitteln verarbeitet wird.

NGT-Patentrechte liegen bei Biotech-Konzernen

Darüber hinaus lassen sich Konzerne die neuen Technologien wie CRISPR/Cas als auch die Produkte, die daraus entstehen, patentieren. Der große Haken an der Sache? Während Grundlagenpatente für viele biotechnologische Verfahren bei universitären Forschungsabteilungen oder Forscher:innen liegen, sind die Patentrechte für ihre Nutzung in der Landwirtschaft im Besitz weniger Biotech-Konzerne. Biotech-Konzerne preisen NGT als natürliche Prozesse an, die nicht nachweisbar seien. Doch die wachsende Zahl von Patenten offenbart die dahinterliegende Strategie. In unserem Report fanden wir heraus, dass das große Rennen um Patente auf NGT-Pflanzen zwei Konzerne anführen: Corteva und Bayer.

Erfahren Sie mehr dazu in unserem Report:

Der Report entstand in Zusammenarbeit mit Friends of the Earth Europe (FOEE)external link, opens in a new tabCorporate Europe Observatory (CEO)external link, opens in a new tabArche Noahexternal link, opens in a new tabIG Saatgut - Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeitexternal link, opens in a new tab und der Arbeiterkammer Wienexternal link, opens in a new tab.

Corteva dominiert Markt für Patente

Biotech-Konzerne melden Patente an, mit denen das gentechnische Verfahren und die damit verknüpften genetischen Eigenschaften einer Pflanze abgesichert werden.

Corteva hat auf der ganzen Welt rund 1.430 Patente auf NGT-Pflanzen angemeldet, Bayer/Monsanto 119. Beide Firmen haben auch Lizenzabkommen mit den Instituten abgeschlossen, die die neuen Technologien entwickelt haben und die meisten Grundlagenpatente besitzen. Corteva dominiert nicht nur die Patentlandschaft für NGT-Pflanzen, sondern ist auch der erste Konzern mit einer NGT-Pflanze, bei der neben alter Gentechnik auch CRISPR angewendet wurde, im EU-Zulassungsprozess. Es handelt sich dabei um einen patentierten herbizid-resistenten Maisexternal link, opens in a new tab.

Das große Geschäft mit Lizenzgebühren

Die Lizenzvergabe im Bereich der landwirtschaftlichen Biotechnologie ist bereits jetzt ein großes Geschäft. Im Jahr 2020 hatte der Markt einen Wert von 193 Millionen USDCorteva (früher Dow, DuPont und Pioneer) und Bayer (Eigentümer von Monsanto) kontrollieren 40 Prozent des globalen Saatgutmarktsexternal link, opens in a new tab.

Patente für die Nutzung eines gentechnischen Verfahrens zur Entwicklung eines Produkts mit bestimmten genetischen Eigenschaften enthalten häufig Product-by-Process-Ansprüche. Wie beipielseiweiße beim Einsatz von CRISPR/Cas9 zur Erhöhung des Stärkegehalts in Kartoffeln. Das bedeutet, dass jeder, der die Pflanze oder ihre Eigenschaften nutzen möchte, Lizenzgebühren zahlen muss, auch wenn er das patentierte NGT-Verfahren nicht direkt nutzt.

Schlupflöcher und große Unsicherheiten

Zwischen 1999 und 2020 wurden fast 4000 europäische Patente erteilt. Die meisten davon beziehen sich seit den 1990er Jahren auf Gentechnik-Pflanzen. Patente wurden aber auch für Merkmale vergeben, die in der Natur vorkommen oder aus konventionellen Pflanzenzuchtverfahren stammen. Stärkegehalt, natürliche Resistenzen gegen Schädlinge und Umgang mit Trockenheit sind nur einige Beispiele. Solche Merkmale sollten laut Gesetz nicht patentierbar sein, werden aber aufgrund von Schlupflöchern in der Gesetzgebungexternal link, opens in a new tab (Richtlinie 98/44) dennoch zugelassen.

Rechtlicher Umgang mit Patenten auf (NGT-)Pflanzen oft fragwürdig

Landwirtinnen und Landwirte, Pflanzenzüchterinnen und -züchter sowie andere Beteiligte entlang der Lebensmittelkette wissen oft nicht, was sie mit den Pflanzen, mit denen sie täglich arbeiten, tun können und was nicht. Dies betrifft vor allem kleine und mittelgroße Pflanzenzüchter:innen und -verarbeiter:innen, die nicht die juristischen Ressourcen haben oder eigene Sequenzierungen durchzuführen können.  

Die Konzerne sind nicht verpflichtet, anzugeben, welche vermarkteten Produkte unter Verwendung der patentierten „Erfindung“ entwickelt worden sind. Denn zu den Kriterien für die Patentierbarkeit gehört nicht das Erfordernis, dass die Erfindung nachweisbar sein muss.

Jedoch haben die Konzerne Taktiken und Techniken, um zu überprüfen, ob ihre Erfindungen genutzt wurde. In den USA wurden bereits Bäuerinnen und Bauern wegen Patentverletzungen verklagt. Sie haben angeblich keine Lizenzgebühren für die Nutzung von patentiertem gentechnisch verändertem Saatgut gezahlt. Da einige dieser Merkmale auch auf natürliche Weise oder als Ergebnis konventioneller Züchtung auftreten können, ist Bäuerinnen und Bauern möglicherweise nicht einmal bewusst, dass das von ihnen verwendete Saatgut ein patentiertes Merkmal enthält.

Bei der NGT ist es fast unmöglich, genau zu wissen, was patentiert wurde, da die Technologie recht neu ist und die in den Patenten angeführten Einsatzgebiete oft absichtlich weit gefasst werden. Corteva hält das Patent EP 2893023 für ein Verfahren zur Manipulation des Genoms einer Zelle und erhebt Rechtsanspruch auf die Rechte am geistigen Eigentum sämtlicher Zellen, Samen und Pflanzen, die dieselbe „Erfindung“ enthalten.

In einigen neueren Patentansprüchen werden auch alte und neue gentechnische Verfahren mit traditionellen Züchtungs-, Kreuzungs- und Selektionsverfahren absichtlich kombiniert. Dadurch wird noch ein breiteres Spektrum von Verfahren geschützt. Bei vielen dieser Patentanmeldungen ist unklar, ob Gentechnik zur Erreichung der gewünschten Eigenschaften notwendig ist. Es wird jedoch vermutet, dass die Unternehmen einen Hinweis auf die gentechnische Veränderung aufnehmen, um sicherzustellen, dass das Verfahren patentfähigexternal link, opens in a new tab ist.

Klimafitte Landwirtschaft mit biologischer Vielfalt gefordert

Während die EU-Kommission nun einen Gesetzesvorschlag zur Deregulierung des EU-Gentechnikrechts ausarbeitet, bereiten Biotech-Konzerne neue Patentanträge vor.

Konzerne wie Corteva und Bayer wollen für ihre NGT-Pflanzen und ihr -Saatgut:

  1. Einen vereinfachten Zugang zum EU-Markt erhalten.
  2. Die Schlupflöcher im Patentrecht ausweiten.
  3. Gezielt die Grenzen zwischen konventioneller Züchtung und Gentechnik verwischen.

Dadurch erhoffen sie sich größere Kontrolle über Bäuerinnen und Bauern, Pflanzenzucht und dem Ernährungssystem zu erlangen.

Höhere Kosten und rechtlicher und administariver Mehraufwand

Die steigende Zahl der Patente bedeutet einen rechtlichen und administrativen Mehraufwand und erhöht die Kosten für die Pflanzenzucht. Das führt dazu, dass den Züchter:innen immer weniger nicht patentierte, gentechnikfreie Pflanzensorten zur Verfügung stehen. Durch den beschränkten Zugang wird die Entwicklungsfähigkeit der heimischen Pflanzenzüchtung, die größtenteils aus kleinen und mittleren Unternehmen besteht, stark einschränkt.

Wir fordern die Politik zum Handeln auf!

um den derzeitigen Missbrauch der europäischen Patentvorschriften zu stoppen. Immer mehr Patente auf Pflanzen und Saatgut gefährden den Zugang zu grundlegenden Ressourcen in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion.

„Wir fordern, dass Schlupflöcher im europäischen Patentrecht im Bereich der Biotechnologie und Pflanzenzüchtung dringend geschlossen und klare Regelungen getroffen werden, die konventionelle Züchtung von der Patentierbarkeit ausschließen.“

ARCHE NOAH

Das bäuerliche Recht auf Saatgut muss sichergestellt werden. Denn Pflanzenzüchter:innen brauchen Zugang zu genetischem Material, um klimafitte Nutzpflanzen zu entwickeln. Deswegen muss NGT in der Landwirtschaft auch weiterhin im Sinne des Vorsorgeprinzips reguliert werden.