Unterschiede konventionelle vs. biologische Nutztierhaltung

Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen konventioneller Nutztierhaltung und biologischer Nutztierhaltung? Wir haben für Sie die wichtigsten Aspekte, Unterschiede und Gemeinsamkeiten recherchiert.

Wir haben uns einige Aspekte der österreichischen Landwirtschaft näher angesehen und zeigen für Sie auf was die Unterschiede in der konventionellen Nutztierhaltung bzw. Landwirtschaft im Gegensatz zur biologischen sind: 

X = erlaubt

Welche Praktiken sind erlaubt?

  Konventionell EU-Bio
Chemische Pflanzenschutzmittel (Pestizide) & Dünger x  
Gentechnisch veränderte Futtermittel x  
Entfernung der Hörner von Rindern ohne Betäubung x  
Kürzen der Schnäbel von Hühnern x  
Rinder werden im Stall angebunden x x
Töten von männlichen Küken nach dem Schlüpfen x  

 

 

Wie werden die Tiere gehalten?

  Konventionell EU-Bio
Wie viel Platz haben Mastschweine? 1 m² pro Tier 1,5 m² pro Tier
Wie viel Platz haben Masthühner? ~ 18 Hühner pro m² ~ 10 Hühner pro m²
Wie viel Platz haben Legehennen? 7 - 9 Hennen pro m² 6 - 7 Hennen pro m²
Wie viel Platz haben Rinder? 3 m² pro Tier 10 m² pro Tier

(Mindeststallflächen laut österreichischer Tierhaltungsverordnung)

 

Nutztierhaltung in Österreich

GLOBAL 2000 / Florian Müller

Sowohl in der konventionellen als auch in der biologischen Landwirtschaft sind unsere Gegenüberstellungen gesetzliche Mindestanforderungen. JedeR Bauer/Bäuerin entscheidet selbst, wie er/sie seine/ihre Tiere hält. In der Fleischproduktion haben sich aufgrund von ambitionierteren LandwirtInnen zusätzliche Labels und Gütesiegel formiert, die höhere Ansprüche haben, als es die Gesetzeslage vorgibt. Für eine übersichtliche Gegenüberstellung haben wir die wichtigsten Labels und Gütesiegel im Fleischbereich für Sie zusammengefasst:

Gütesiegel, die man häufig auf Fleischprodukten findet:

AMA-Gütesiegel:external link, opens in a new tab

Das AMA-Gütesiegel zeigt die Herkunft des Produktes an. Das Fleisch darf nur von Tieren stammen, die in Österreich geboren, gefüttert und geschlachtet wurden. Der Einsatz von gentechnisch verändertem Futter ist bei Schweinen jedoch erlaubt.

EU-Bio-Siegelexternal link, opens in a new tab

Haltung:

  • Artgerechte Tierhaltung hinsichtlich Belüftung, Platz- und Komfortbedarf und Lichtanspruch der Tiere ist verpflichtend.
    • Auslauf für Schweine und Rinder verpflichtend (wenn auch Ausnahmen von dieser Regel möglich sind).
    • Treiben der Tiere mit Stromstößen verboten.
    • Beruhigungsmittel sind verboten.
  • Transporte max. 6 Stunden

Futter

  • Biologische Futtermittel – gentechnisch verändertes Soja ist verboten.
  • Die Fütterung mit Tiermehl ist verboten.
  • Vorbeugende Gabe von Antibiotika ist verboten.
  • Kranke Tiere sollen vorzugsweise mit pflanzlichen oder homöopathischen Arzneimitteln behandelt werden.
  • Gabe von leistungsfördernden Zusatzstoffen ist verboten.
  • Hormonelle Behandlungen zur Wachstumsförderung/Reproduktionsförderung sind verboten.

Produkte:

  • Mindestens 95 % der Inhaltsstoffe müssen bio sein.
  • Die Lebensmittel dürfen nicht bestrahlt werden.

Sonstiges:

  • Keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche, mineralische Dünger dürfen verwendet werden.
  • Die Belastung von Boden und Gewässer durch feste und flüssige tierische Ausscheidungen wird vermieden.

Austria Bio Garantieexternal link, opens in a new tab

Das Siegel „Austria Bio Garantie“ ist das österreichische Prüfsiegel für den EU-Bio-Standard, hat aber keine höheren Ansprüche.

AMA – Österreichisches Bio-Gütesiegelexternal link, opens in a new tab

Das Bio-Siegel von AMA beinhaltet die Standards des EU-Bio-Siegels. Zusätzlich muss das Tier auch in Österreich geboren, aufgezogen und geschlachtet worden sein. Maximal ein Drittel der Bio-Rohstoffe darf aus dem Ausland stammen.

Bio-Austriaexternal link, opens in a new tab

Das Bio-Austria-Siegel hat hinsichtlich der Tierhaltung strengere Anforderungen als das EU-Bio-Siegel. Zum Beispiel werden bestimmte Hochleistungsrassen ausgeschlossen und es gelten strengere Richtlinien für eine artgerechte Haltung:

  • Die Futtermittel müssen primär aus Österreich stammen.
  • Strengere Richtlinien bei der Düngung betreffend Zeitpunkt und Art der Düngung
  • Stark verarbeitete Produkte sind nicht zugelassen.
  • Es gelten:
    • EU-VO 834/2007
    • Österr. Lebensmittelcodex Kap. A8
    • Österr. Tierschutzgesetz
    • Verbandseigene Richtlinien

Demeterexternal link, opens in a new tab

Die strengsten Auflagen hat in Österreich das Demeter-Siegel. Zusätzlich zu den Anforderungen des EU-Bio-Siegels gilt:

  • 100 % Bio Futter vorgeschrieben, das zu 50 % vom eigenen Hof sein muss
  • kontrolliert biologischer Anbau des Futters verpflichtend
  • Eine artgerechte Tierhaltung ist vorgesehen. Das betrifft eine wesensgemäße Haltung und Fütterung der Tiere sowie die Förderung einer positiven Mensch-Tier-Beziehung. Schnabelkürzen bei Hühnern und Enthornung bei Rindern sind verboten.
  • Die Produktion muss sowohl umwelt- als auch ressourcenschonend sein. Tierhaltung, hofeigenes Saatgut und Futter, Düngung mit kompostiertem oder fermentiertem Wirtschaftsdünger und der Anbau von Hülsenfrüchten sind die Grundlagen eines autarken Hofkreislaufes.
  • Es dürfen bei der Verpackung der Produkte keine Nanomaterialien und keine Schimmelschutzmittel verwendet werden. Für die Herstellung der Schutzatmosphäre kann nur Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid verwendet werden.
  • Arbeitsplätze, Arbeitszeiten und Entlohnung gewährleisten eine menschenwürdige Arbeit, besonderer Wert wird auch auf die Zahlung angemessener und fairer Preise entlang der Wertschöpfungskette gelegt.

Noch mehr Labels und Gütesiegel aus dem Lebensmittelbereich finden Sie in unserem Gütesiegel-Check

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