11.12.2024

Glyphosat: “Klage auf Nichtigerklärung” vor Europäischen Gerichtshof

Wir setzen uns weiterhin für den vorzeitigen Zulassungsstopp von Glyphosat ein. Darum bringen wir jetzt die “Klage auf Nichtigerklärung” vor den Europäischen Gerichtshof.

Die EU-Kommission hat die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters im Dezember 2023 um weitere zehn Jahre verlängert. Im Jänner 2024 haben wir bei der EU-Kommission eine interne Überprüfung der Zulassungsentscheidung von Glyphosat beantragt. Diese wurde von der Kommission zurückgewiesen. 

Nun legen wir zusammen mit dem Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europeexternal link, opens in a new tab und seinen Mitgliedern – ClientEarth, Générations Futures, dem PestizidAktions-Netzwerk Deutschland und dem Pestizid-Netzwerk Niederlande beim EuGH eine “Klage auf Nichtigerklärung” vor. Unterstützt wird die Klage durch Organisationen wie EKO, FoodWatch, ISDE Italy und dem Umweltinstitut München. 

"Klage auf Nichtigerklärung"

Wir legen dem Gerichtshof eine "Klage auf Nichtigerklärung" vor, die auf einer umfassenden wissenschaftlichen und rechtlichen Analyse basiert. Dabei werden gravierende Mängel im Bewertungsverfahren von Glyphosat benannt. Die EU-Kommission und ihre wissenschaftlichen Agenturen haben wiederholt kritische Studien, die schädliche Wirkungen von Glyphosat dokumentieren, unbegründet ausgeschlossen oder ihre Ergebnisse systematisch heruntergespielt. Dabei haben sie Richtlinien und internationale Standards der Risikobewertung verletzt. Als Ergebnis wurden Gesundheits- und Umweltrisiken systematisch unterschätzt und die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters bis 2033 erneuert.

Foto von Helmut Burtscher-Schaden

„Unser Ziel ist es, die Weichen für ein vorzeitiges Aus von Glyphosat in der EU zu stellen. Die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat basierte auf einer Risikobewertung, die weder wissenschaftlichen noch rechtlichen Standards entspricht und die Menschen in Europa einem vermeidbaren und inakzeptablen Risiko aussetzt."

Helmut Burtscher-Schaden, GLOBAL 2000-Umweltchemiker

Zu den wichtigsten Argumenten zählen:

Ignorierte Neurotoxizitätsrisiken:

Dokumente (hierexternal link, opens in a new tab und hierexternal link, opens in a new tab) zeigen, dass renommierte Wissenschafter:innen die EU-Behörden vor einem Zusammenhang zwischen Glyphosat und neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Autismus, sowie vor kognitiven Defiziten bei Kindern warnten. Diese Risiken wurden im Zulassungsverfahren nicht widerlegt, da die Behörden Studien, die diese Risiken identifizierten, unberücksichtigt ließen. 

Fehlerhafte Statistiken:

Die von EU-Behörden für die Beurteilung von Krebsstudien angewendeten statistischen Verfahren entsprachen - wie schon im vorhergehenden Zulassungsverfahrenexternal link, opens in a new tab - nicht den geltenden Leitlinien. Sie führten dazu, dass die statistische Aussagekraft positiver Tumorbefunde aus Tierexperimenten fälschlich herabgestuft wurden.

Krebseinstufung durch WHO:

Die Bewertung der EU-Behörden von Glyphosat als “nicht DNA-schädigend” und “wahrscheinlich nicht krebserregend” steht nach wie vor in ungelöstem Widerspruch zur Krebseinstufung durch die WHO-Krebsforschungsagentur IARC. Letztere sah erst kürzlich nach Überprüfung des aktuellen Stands der Forschung ihre Einstufung bestätigt und erklärte, dass eine Neubewertung derzeit nicht erforderlichexternal link, opens in a new tab sei. 

Für eine gesunde Zukunft

Gemeinsam können wir eine Zukunft schaffen, in der unsere Natur geschützt und unsere Gesundheit bewahrt wird. Helfen Sie uns dabei, diese dringende Mission voranzutreiben - Mit Ihrer Spende können wir Aufklärungskampagnen starten, um das Bewusstsein für die Auswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt und die Gesundheit zu schärfen. Danke!

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