14.03.2024

Sanierungsförderung nach Bundesländern

Wie hoch sind die Förderungen für Sanierungen in den verschiedenen Bundesländern? Anhand einer Beispielrechnung haben wir die Sanierungsförderungen in allen österreichischen Bundesländer miteinander verglichen. Sind Sie gerade auf der Suche nach Förderungen für Ihre Sanierung? Wir haben alle wichtigen Förder- und Beratungsstellen zusammengetragen.

Cover Sanierungsreport

GLOBAL 2000

Die Gebäudesanierung ist eine der wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen, sowohl Bund als auch Bundesländer stellen dafür Förderungen bereit. Diese Förderungen können grundsätzlich kombiniert werden. Weil die Förderbedingungen stark unterschiedlich ausgestaltet sind, ist es derzeit aber kaum möglich, vor Beginn eines Sanierungsvorhabens zu wissen, wie viel Förderung man bekommt. Weil diese wichtige Information nicht verfügbar ist, fehlt oft die Motivation für Sanierungsvorhaben. In der aktuellen Analyse haben wir alle Sanierungsförderungen der unterschiedlichen Bundesländer miteinander verglichen. 

Mehr als die Hälfte der Kosten werden gefördert

Wenn man Bundes- und Landesförderungen zusammennimmt, können höhere Förderbeträge abgeholt werden, als viele denken. In den meisten Bundesländern lässt sich mehr als die Hälfte der Sanierungskosten abdecken. Bis zu 53.800 € an Einmalzuschuss lassen sich in unserer Beispielrechnung abholen. Jetzt ist somit ein guter Zeitpunkt, über die Sanierung nachzudenken und die Modernisierung des Gebäudes zu planen. Gebäude dämmen, Fenster reparieren oder tauschen und alte Öl- und Gaskessel ersetzen, senkt die Heizkosten um bis zu 80 %. Außerdem macht es unabhängig von Öl- und Gaslieferungen und entlastet die Klimabilanz. 

 

Was genau analysiert die Studie?

Als fiktives Beispiel wurde ein freistehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren mit rechteckigem Grundriss und einer Wohnfläche von 120 m² (BGF: 150 m²) gewählt. Durch die Wärmedämmung der gesamten Gebäudehülle sowie den Tausch der alten Fenster wird der Heizwärmebedarf des Gebäudes so weit reduziert, dass sich die Sanierung im Rahmen der Bundesförderung für die höhere Förderstufe qualifiziert. Außerdem wird die bestehende Gaszentralheizung durch eine Erdwärmepumpe mit Tiefensonde ersetzt. Die Kosten für die thermischen Sanierungsmaßnahmen werden mit 60.000 €, die Kosten für den Heizungstausch mit 40.000 € angenommen. Die gesamten Sanierungskosten liegen damit bei 100.000 €. Die tatsächlichen Kosten können je nach Objekt und Region stark variieren. Auch die Inflation oder Engpässe können Angebote und Preise beeinflussen.

Ergebnisse:

Sanierung ohne Heizungstausch

Die gesamten Kosten für Wärmedämmung und Fenstertausch (60.000 €) werden als förderbar anerkannt. Die Höhe des Annuitätenzuschusses ist abhängig von Kreditbetrag und -konditionen. Wird kein Kredit aufgenommen, werden 15.000 € als Einmalzuschuss gewährt. Mit dem zusätzlichen „Ökobonus“ liegt der Einmalzuschuss des Landes bei 23.800 €. Inklusive Sanierungsbonus des Bundes ermöglicht dies einen Einmalzuschuss in der Höhe von 53.800 €, was 89,7 % der Kosten für die thermischen Sanierungsmaßnahmen entspricht.

Sanierung mit Heizungstausch (Erdwärmepumpe + Tiefenbohrung)

In diesem Fall werden die gesamten Sanierungskosten (100.000 €) als förderbar anerkannt. Die Höhe des Annuitätenzuschusses ist abhängig von Kreditbetrag und -konditionen. Wird kein Kredit aufgenommen, werden 25.000 € als Einmalzuschuss gewährt. Hinzu kommt der „Ökobonus“ und der Bonus für den Heizungstausch, was insgesamt einen Einmalzuschuss des Landes in der Höhe von 35.800 € und inklusive der gesamten Bundesförderung einen Einmalzuschuss in der Höhe von 93.800 € ermöglicht, womit 93,8 % der gesamten Sanierungskosten abgedeckt sind.

Sanierung ohne Heizungstausch

Es werden 2 Ökopunkte (2 für den Heizwärmebedarf) erreicht, womit die max. förderbaren Kosten bei 90.000 € liegen. Somit sind die gesamten Kosten für Wärmedämmung und Fenstertausch (60.000 €) förderbar, was einen Einmalzuschuss des Landes in der Höhe von 18.000 € und inklusive „Sanierungsbonus“ des Bundes einen Einmalzuschuss in der Höhe von 48.000 € ermöglicht, was 80 % der Kosten für die thermischen Sanierungsmaßnahmen entspricht.

Sanierung mit Heizungstausch (Erdwärmepumpe + Tiefenbohrung)

In diesem Fall werden 3 Ökopunkte (2 für den Heizwärmebedarf + 1 für den Heizungstausch) erreicht, womit die max. förderbaren Kosten bei 95.000 € liegen. Der Einmalzuschuss des Landes beträgt in diesem Fall 28.500 €, was inklusive der gesamten Bundesförderung einen Einmalzuschuss in der Höhe von 86.500 € ermöglicht, womit 86,5 % der gesamten Sanierungskosten abgedeckt sind.

Sanierung ohne Heizungstausch

Für Wärmedämmung und Fenstertausch kann ein Förderkredit in der Höhe von max. 54.000 € (90 % der Kosten) gewährt werden. Alternativ kann ein Einmalzuschuss in der Höhe von 21.600 € in Anspruch genommen werden. Inklusive „Sanierungsbonus“ des Bundes ergibt dies einen Einmalzuschuss in der Höhe von 51.600 €, was 86 % der Kosten für die thermischen Sanierungsmaßnahmen entspricht.

Sanierung mit Heizungstausch (Erdwärmepumpe + Tiefenbohrung)

Inklusive der Förderung für den Heizungstausch beträgt der mögliche Einmalzuschuss des Landes 25.600 €, was inklusive der gesamten Bundesförderung einen Zuschuss in der Höhe von insgesamt 83.600 € ermöglicht, womit 83,6 % der gesamten Sanierungskosten abgedeckt sind.

Sanierung ohne Heizungstausch

Im Beispielprojekt werden für Wärmedämmung und Fenstertausch 55.000 € als förderbare Kosten anerkannt. Geht man davon aus, dass es sich um eine Aufwertung zu einem ‚energieeffizienten Bestandsbau‘ handelt, werden die Sanierungsmaßnahmen mit einem Einmalzuschuss in der Höhe von 16.500 € gefördert. Zusammen mit dem „Sanierungsbonus“ des Bundes liegt der Einmalzuschuss bei 46.500 €, was 77,5 % der Kosten für die thermischen Sanierungsmaßnahmen entspricht.

Sanierung mit Heizungstausch (Erdwärmepumpe + Tiefenbohrung)

In diesem Fall werden 85.000 € als förderbare Kosten anerkannt und die Sanierungsmaßnahmen mit einem Einmalzuschuss in der Höhe von 25.500 € gefördert. Inklusive der gesamten Bundesförderung ergibt dies einen Einmalzuschuss in der Höhe von 83.500 €, womit 83,5 % der gesamten Sanierungskosten abgedeckt sind. Aufgrund möglicher Zuschlagspunkte, die erst aus einem Energieausweis ermittelt werden können, kann die Förderung noch höher ausfallen. 

Sanierung ohne Heizungstausch

Im Rahmen der Wohnbauförderung werden 48.000 € als förderbare Kosten anerkannt, was wahlweise einen Förderkredit in der Höhe von 28.800 € oder einen Einmalzuschuss in der Höhe von 19.200 € ermöglicht. Zusammen mit dem „Sanierungsbonus“ des Bundes liegt der Einmalzuschuss damit bei 49.200 €, was 82 % der Kosten für die thermischen Sanierungsmaßnahmen entspricht.

Sanierung mit Heizungstausch (Erdwärmepumpe + Tiefenbohrung)

Inklusive der Landesförderung für den Heizungstausch liegt der Einmalzuschuss des Landes bei 25.200 € und inklusive der gesamten Bundesförderung bei 83.200 €, womit 83,2 % der gesamten Sanierungskosten abgedeckt sind.

Sanierung ohne Heizungstausch

Das Beispielgebäude erreicht die Förderstufe 2, was einen Einmalzuschuss von 90 € pro m2, also 10.800 €, ermöglicht. Zusammen mit dem „Sanierungsbonus“ des Bundes ergibt dies einen Zuschuss in der Höhe von 40.800 €, was 68 % der Kosten für die thermischen Sanierungsmaßnahmen entspricht.

Sanierung mit Heizungstausch (Erdwärmepumpe + Tiefenbohrung)

Hinzu kämen 6.000 € für die Wärmepumpe, aller-dings nur dann, wenn diese mit einer PV- oder Solaranlage kombiniert wird. Da dies im Beispielprojekt nicht angenommen wird, liegt der Einmalzuschuss der Stadt in diesem Fall bei 10.800 € und inklusive der gesamten Bundesförderung bei 68.800 €, womit 68,8 % der gesamten Sanierungskosten abgedeckt sind.

Sanierung ohne Heizungstausch

Für Wärmedämmung und Fenstertausch wird entweder ein Darlehenszuschuss in der Höhe von max. 12.500 € (je nach Darlehenshöhe) oder ein Einmalzuschuss in der Höhe von 7.500 € gewährt. Wird kein Kredit aufgenommen, liegt der Einmalzuschuss zusammen mit dem „Sanierungsbonus“ des Bundes bei 37.500 €, was 62,5 % der Kosten für die thermischen Sanierungsmaßnahmen entspricht.

Sanierung mit Heizungstausch (Erdwärmepumpe + Tiefenbohrung)

Der Zuschuss des Landes für eine Wärmepumpe mit 10 kW beträgt max. 1.700 €. Somit liegt der max. mögliche Einmalzuschuss des Landes für die gesamte thermisch-energetische Sanierung bei 9.200 €, was inklusive der gesamten Bundesförderung 67.200 € ergibt, womit 67,2 % der gesamten Sanierungskosten abgedeckt sind.

Sanierung ohne Heizungstausch

Erfolgt kein Ausstieg aus einem fossilen Heizsystem, kann im Rahmen der regulären Sanierungsförderung bei einem HWB von 44 kWh/m²a ein Förderkredit in der Höhe von 60 % der Kosten für Wärmedämmung und Fenstertausch, also 36.000 €, gewährt werden. Wird kein Kredit aufgenommen, kann im Burgenland derzeit nur auf den Sanierungsbonus des Bundes in der Höhe von 30.000 € zurückgegriffen werden, was 50 % der Kosten für die thermischen Sanierungsmaßnahmen entspricht.

Sanierung mit Heizungstausch (Erdwärmepumpe + Tiefenbohrung)

In diesem Fall kann für Wärmedämmung und Fenstertausch ein Förderkredit in der Höhe der gesamten Kosten, also 60.000 €, gewährt werden. Wird kein Kredit aufgenommen, kann im Burgenland derzeit nur auf den Einmalzuschuss für den Heizungstausch in der Höhe von 3.500 € und die Zuschüsse des Bundes in der Höhe von 58.000 € zurückgegriffen werden. Zusammen ergeben diese einen Zuschuss in der Höhe von 61.500 €, womit 61,5 % der gesamten Sanierungskosten abgedeckt sind.

Sanierung ohne Heizungstausch

Es werden 80 Förderpunkte erreicht (80 für die Verbesserung des Heizwärmebedarfs), womit die förderbaren Kosten bei 57.600 €14 liegen. Bei Aufnahme dieses Betrags als Bankkredit wird ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 23.040 € (2.304 € p. a. für 10 Jahre) gewährt. Wird kein Kredit aufgenommen, kann in Niederösterreich derzeit nur auf den „Sanierungsbonus“ des Bundes in der Höhe von 30.000 € zurückgegriffen werden, was 50 % der Kosten für die thermischen Sanierungsmaßnahmen entspricht.

Sanierung mit Heizungstausch (Erdwärmepumpe + Tiefenbohrung)

In diesem Fall werden 100 Förderpunkte erreicht (80 für die Verbesserung des Heizwärmebedarfs + 20 für den Heizungstausch), womit die förderbaren Kosten bei 72.000 €15 liegen. Bei Aufnahme dieses Betrags als Bankkredit wird ein Annuitätenzuschuss in der Höhe von 28.800 € (2.880 € p. a. für 10 Jahre) gewährt. Wird kein Kredit aufgenommen, kann in Niederösterreich derzeit nur auf die Zuschüsse des Bundes in der Höhe von 58.000 € zurückgegriffen werden, womit 58 % der gesamten Sanierungskosten abgedeckt sind. 

Ein Vergleich nach Bundesländern kann anhand des möglichen Einmalzuschusses für das Beispielsanierungsprojekt angestellt werden. Dieser wurde sowohl für eine Sanierung mit Heizungstausch als auch für eine Variante ohne Heizungstausch berechnet: Wird im Rahmen der Sanierung kein Heizungstausch vorgenommen, beträgt der Zuschuss des Bundes 30.000 €, womit bereits die Hälfte der Kosten für die thermischen Sanierungsmaßnahmen (60.000 €) abgedeckt ist. Bei der Kombination von Bundes- und Landesförderung ist der gesamte Zuschuss in Tirol am höchsten.

Dort werden insgesamt 53.800 €, das entspricht 89,7 % der Sanierungskosten, als Einmalzuschuss gewährt. Auch in Vorarlberg ist der Zuschuss mit 51.600 € (86 % der Kosten) vergleichsweise hoch. Mehr als drei viertel der Kosten gibt es auch in Kärnten (49.200 €, 82 %), der Steiermark (48.000 €, 80 %) und Salzburg (46.500 €, 77.5 %), während der Zuschuss in Wien (40.800 €, 68 %) und Oberösterreich ( 37.500 €, 62,5 %) zwar geringer ausfällt, aber immer noch weit mehr als die Hälfte der Sanierungskosten abdeckt. Im Burgenland und in Niederösterreich kann, wenn kein Kredit aufgenommen wird, nur auf den Einmalzuschuss des Bundes zurückgegriffen werden.

Was muss noch passieren?

Die Budgetmittel für die Förderungen auf Landesseite sind stark limitiert. Durchwegs attraktive Förderungen können somit rasch erschöpft sein, wenn die Sanierungstätigkeit anspringt. GLOBAL 2000 spricht sich deshalb dafür aus, dass in einem ersten Schritt pro Jahr eine Sanierungsmilliarde an Fördermitteln zwischen Bund und Ländern aufgebracht wird. Kurzfristig ist es zudem sinnvoll, die budgetär besser abgesicherte Bundesförderung anzuheben und damit einen starken Impuls für die thermische Sanierung zu setzen. Inflation und steigende Baukosten machen zudem eine laufende Anpassung der Förderhöhe notwendig. Kritisch sieht GLOBAL 2000 die intransparente Förderlandschaft, wo rasch gehandelt werden soll.

Johannes Wahlmüller

„Dass man sich vielerorts hohe Förderungen abholen kann, ist vielen gar nicht bewusst, denn leider erleben wir einen wahren Förderdschungel. Mangels ausreichender Information fehlt dann vielfach die Motivation für die wichtige Sanierung. Wir schlagen deshalb die Einrichtung einer gemeinsamen Anlaufstelle von Bund und Ländern vor, bei der alle Informationen zusammenlaufen und die kompetent und beratend zur Seite steht.“

Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000

Förder- & Beratungsstellen

Bund

Förderstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)external link, opens in a new tab
Türkenstraße 9
1090 Wien

Serviceteam Sanierungsbonusexternal link, opens in a new tab
Tel.: 01/31 6 31-264
Mail: sanierung@kommunalkredit.at

Serviceteam "raus aus Öl und Gas"external link, opens in a new tab
Tel.: 01/31 6 31-735
Mail: heizung@kommunalkredit.at

Die Förderaktion "Sauber heizen für alle"external link, opens in a new tab unterstützt einkommensschwache Haushalte beim Heizungstausch mit bis zu 100 % der Kosten.

Nützliche Infos zum Themenbereich Sanieren und Heizen finden Sie auch auf der Website von klimaaktivexternal link, opens in a new tab, der Klimaschutzinitiative des Bundes.

Burgenland

Förderstelle

Amt der Bgld. Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Wohnbauförderung
Prälat-Gangl-Straße 1
7000 Eisenstadt

Wohnbauförderungexternal link, opens in a new tab
Tel.: 02682/600-2800 oder 057/600-2800
Mail: post.a9-wbf@bgld.gv.at

Alternative Energieanlagenexternal link, opens in a new tab
Tel.: 02682/600-2801
Mail: post.a9-energie@bgld.gv.at

Broschüren:

Energie- und Förderberatung

Energieberatung Burgenland-EBBexternal link, opens in a new tab
TechLab, Thomas-Alva-Edison-Str. 2, BT 4, 1.OG
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 2682 23322 oder +43 57 602
Mail: office@eb-bgld.at

Kärnten

Förderstelle

Amt der Kärntner Landesregierung
Sanierungexternal link, opens in a new tab I Heizungstauschexternal link, opens in a new tab
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee,

Tel.: 050 536-31002/31004
Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at

Energie- und Förderberatung

Netzwerk EnergieBeratung Kärnten (netEB)external link, opens in a new tab
Arnulfplatz 1
9021 Klagenfurt

Tel.: 050 536 18802
Mail: energieservice@ktn.gv.at

Niederösterreich

Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung
Sanierungexternal link, opens in a new tab I Heizungstauschexternal link, opens in a new tab
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1 / Haus 7A
3109 St. Pölten

Tel.: 02742 / 22133
Mail: wohnbau@noel.gv.at

Sanierungs-Broschüreexternal link, opens in a new tab

Energie- und Förderberatung

Energieberatung NÖexternal link, opens in a new tab
Bahngasse 46
2700 Wr. Neustadt

Tel.: +43 2742 221 44
Mail: office@energieberatung-noe.at

Oberösterreich

Förderstellen

Wohnbauförderung

Amt der Oö. Landesregierungexternal link, opens in a new tab
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Tel.: 0732-7720-14151
Mail: wo.post@ooe.gv.at

Broschüreexternal link, opens in a new tab

Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse
& thermische Solaranlagen

Amt der Oö. Landesregierungexternal link, opens in a new tab
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz

Tel.: 0732 7720-14550
Mail: us.post@ooe.gv.at

Biomasseheizungen

Amt der Oö. Landesregierungexternal link, opens in a new tab
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche & ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Tel.: 0732 7720-11501
Mail:
lfw.Post@ooe.gv.at

 

Energie- und Förderberatung

OÖ Energiesparverbandexternal link, opens in a new tab
Landstraße 45, 5. Stock
4020 Linz

Tel.: 0732 7720-14860 und 0800 205 206
Mail:
office@esv.or.at

Salzburg

Förderstelle

Amt der Salzburger Landesregierung
Sanierungexternal link, opens in a new tab I Heizungstauschexternal link, opens in a new tab
Abteilung 10: Planen, Bauen, Wohnen
Referat 10/02 - Wohnbauförderung
Bundesstraße 4
5071 Wals-Siezenheim

Post: Postfach 527, 5010 Salzburg
Tel.: 0662 8042 3000
Mail:
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at

Broschüreexternal link, opens in a new tab

Energie- und Förderberatung

Energieberatung Salzburgexternal link, opens in a new tab
Günter-Bauer-Straße 1
5071 Wals

Post: Postfach 527, 5010 Salzburg
Tel.: 0662 8042 3151
Mail: energieberatung@salzburg.gv.at

Steiermark

Förderstelle

Wohnhaussanierung

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 – Fachabteilung Energie und Wohnbauexternal link, opens in a new tab
Referat Sanierung und Revitalisierung
Landhausgasse 7
8010 Graz

Tel.: 0316 877-3713 sowie 3769 und 5461
Mail:
wohnbau@stmk.gv.at

Umweltförderungen (Heizungstausch, Solarthermie, Fernwärme)

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 – Fachabteilung Energie und Wohnbauexternal link, opens in a new tab
Referat Energietechnik und Umweltförderungen
Landhausgasse 7
8010 Graz

Tel.: 0316 877-3713 sowie 3769 und 5461
Mail:
wohnbau@stmk.gv.at

Broschüren:

Energie- und Förderberatung 

Energieberatung Steiermarkexternal link, opens in a new tab
Landhausgasse 7
8010 Graz

Tel.: 0316 877-3955
Mail:
energieberatung@stmk.gv.at

Tirol

Förderstelle

Amt der Tiroler Landesregierungexternal link, opens in a new tab
Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus 1
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck

Tel.: 0512 508-2732
Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Broschüreexternal link, opens in a new tab

Energie- und Förderberatung

Energieagentur Tirolexternal link, opens in a new tab
Südtiroler Platz 4
6020 Innsbruck

Tel: 0512 589913
Mail: office@energieagentur.tirol

Vorarlberg

Förderstellen

Wohnbauförderung

Land Vorarlbergexternal link, opens in a new tab
Wohnbauförderung
Landhaus
6901 Bregenz

Tel.: 05574 511 8080
Mail: wohnen@vorarlberg.at

Broschüreexternal link, opens in a new tab

Energieförderung (Heizungstausch)

Land Vorarlbergexternal link, opens in a new tab
Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten
Landhaus
6901 Bregenz

Tel.: 05574 511 26105
Mail: wirtschaft@vorarlberg.at

Broschüreexternal link, opens in a new tab

Energie- und Förderberatung

Energieinstitut Vorarlbergexternal link, opens in a new tab
Campus V, Stadtstraße 33
6850 Dornbirn

Tel: 05572 31 202-0
Mail: info@energieinstitut.at

Wien

Förderstelle

Stadt Wienexternal link, opens in a new tab
MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
1200 Wien

Tel.: 01 4000-74860
Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Energie- und Förderberatung

Hauskunftexternal link, opens in a new tab
Stadiongasse 10
1010 Wien

Tel.: 01 402 84 00
Mail: beratung@hauskunft-wien.at

Download