Sanierungsförderung nach Bundesländern

Wie hoch sind die Förderungen für Sanierungen und Heizkesseltausch in Österreich? Anhand einer Beispielrechnung haben wir die Sanierungsförderungen aller Bundesländer miteinander verglichen. Sind Sie gerade auf der Suche nach Förderungen für Ihre Sanierung? Wir haben alle Fördermöglichkeiten und die wichtigen Förder- und Beratungsstellen zusammengetragen.

Cover Sanierungsreport

GLOBAL 2000

Gebäude dämmen, Fenster reparieren oder tauschen und alte Öl- und Gaskessel ersetzen, senkt die Heizkosten um bis zu 80 %. Außerdem macht es unabhängig von Öl- und Gaslieferungen und entlastet das Klima. Die Gebäudesanierung ist eine der wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen, die Bundesländer stellen dafür Förderungen bereit.

Weil die Förderbedingungen sehr unterschiedlich ausgestaltet sind und sich regelmäßig ändern, ist es kaum möglich, den Überblick zu bewahren. In unserer wiederkehrenden Analyse nehmen wir daher die Sanierungsförderungen der Bundesländer regelmäßig unter die Lupe und zeigen auf, wie viel an Förderung abgeholt werden kann.

Was genau wurde analysiert?

Erstmals wurden anhand einer Beispielrechnung sowohl Einmalzuschüsse als auch Kreditfördermöglichkeiten der Länder miteinander verglichen. Als fiktives Beispiel wurde angenommen, dass ein Einfamilienhaus umfassend saniert wird (Kosten: 110.000 €) und zum Zeitpunkt der Sanierung Eigenmittel in der Höhe von 10.000 € zur Verfügung stehen. Für den Rest der Kosten müssen also Förderungen sowie ein Bankkredit herhalten. Pro Monat stehen 500 € für die Rückzahlung zur Verfügung. Um einen Vergleich zwischen verschiedenen Fördermodellen herzustellen, wurde berechnet, wie viel Förderung gewährt wird und wie viel an Kredit-Rückzahlungen von den Haushalten letztlich zu stemmen sind.

Ergebnisse: Beste Bedinungen für Haushalte in Tirol

Wenn man Landesförderung und Bankkredit kombiniert und zu den Kredit-Rückzahlungen die zum Zeitpunkt der Sanierung eingesetzten Eigenmittel hinzuzählt, kommen Haushalte in Tirol im günstigsten Fall in Summe auf rund 86.000 € an Gesamtkosten. In der Steiermark werden rund 113.000 €, in Kärnten rund 120.000 €, in Wien 123.000 €, in Vorarlberg 124.000 €, im Burgenland 125.000 €, in Niederösterreich 136.000 €, in Salzburg 138.000 € und in Oberösterreich 161.000 € fällig. Das bedeutet, dass in unserem Rechenbeispiel Haushalte in Oberösterreich mit der geringsten Unterstützung etwa doppelt soviel für die Sanierung und Heizkesselumstellung zahlen, wie jene in Tirol mit der höchsten Unterstützung.

Zum Vergleich: Ohne jegliche Landesförderung entstehen Gesamtkosten in Höhe von 195.000 €.

Für den Fall, dass Haushalte keine Kredite nutzen sondern ausschließlich auf das Angebot an Einmalzuschüssen zurückgreifen möchten, gibt es für das Beispielvorhaben den größten Zuschuss in Tirol (39.300 €), gefolgt von der Steiermark (28.500 €), Kärnten (25.200 €), Wien (24.000 €), Vorarlberg (19.000 €), Salzburg (18.000 €), Oberösterreich (9.575 €), dem Burgenland (3.500 €) und Niederösterreich (0 €).

Was muss noch passieren?

Es ist Zeit, endlich stabile und attraktive Förderbedingungen in ganz Österreich zu gewährleisten, die dann auch dauerhaft halten. Durchgängig attraktive Förderungen sollten jetzt von der Politik geschaffen werden, damit alle Menschen sanieren können. Die Entscheidung zur Sanierung soll nicht abhängig davon sein, in welchem Bundesland man lebt.

Johannes Wahlmüller

Einmalzuschüsse erfreuen sich großer Beliebtheit bei Haushalten, die etwas angespart haben und keinen oder nur einen kleinen Kredit aufnehmen wollen. Diese Haushalte stehen in Niederösterreich nun ohne Förderung da, in Tirol gibt es hingegen immerhin einen Zuschuss von 39.300 Euro. Es macht beim Sanieren heute einen Riesenunterschied in welchem Bundesland man lebt. Durchgängig attraktive Förderungen sollten daher jetzt von der Politik in ganz Österreich geschaffen werden, damit alle Menschen Sanieren können und es nicht abhängig davon ist, in welchem Bundesland man lebt”

Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000

Fördermöglichkeiten & Beratung

Förderkredit für Sanierungsmaßnahmen

Wenn kein fossiles Heizsystem verwendet oder dieses im. Rahmen der Sanierungsmaßnahmen gegen ein alternatives System ausgetauscht wird, werden für umfassende Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der „Sonderwohnbauförderungsaktion 2025" derzeit bis zu 100 % der Kosten für Wärmedämmung und Fenstertausch (je nach Energiekennzahl max. 90.000 bis 100.000 €) in Form eines Landesdarlehens (30 Jahre; 0, 9 % Zinsen p. a.) vergeben. Andernfalls kann nur auf die niedrigeren Förderkredite der regulären Sanierungsförderung zurückgegriffen werden.

Zuschuss für Heizungstausch

Der Tausch einer fossilen Heizung auf ein alternatives Heizsystem wird im Rahmen der „Sonderförderaktion 2025" mit 30 % der Kosten bzw. max. 3.500 € gefördert.

Förder- und Beratungsstellen

Wohnbauförderung
Tel.: 02682 600-2800 oder 057 600-2800
Mail: post.a9-wbf@bgld.gv.at

Alternative Energieanlagen
Tel.: 02682 600-2801
Mail: post.a9-energie@bgld.gv.at

Energieberatung Burgenland-EBB
Tel.: 057 602 oder 02682 23322
Mail: office@eb-bgld.at

Einmalzuschuss für Sanierung

Die förderbaren Kosten bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen sind auf 400 € pro m2 Nutzfläche bzw. 48.000 € begrenzt. Hiervon werden 40 %, also max. 19.200 €, als Zuschuss gewährt. Bei Verwendung nachwachsender Dämmstoffe erhöht sich der Betrag.

 Förderkredit für Sanierung 

Wahlweise kann auf ein Landesdarlehen (15 Jahre; 0,5 % Zinsen p. a.) in der Höhe von 60 % der förderbaren Kosten, also max. 28.800 €, zurückgegriffen werden. Bei Verwendung nachwachsender Dämmstoffe erhöht sich der mögliche Kreditbetrag.

Zuschuss für Heizungstausch

Der Tausch einer fossilen Heizung auf ein alternatives Heizsystem wird im Rahmen des Impulsprogramms „Raus aus fossilen Brennstoffen" mit 35 % der Kosten bzw. max. 6.000 € gefördert.

Förder- und Beratungsstellen

Sanierung von Eigenheimen + Impulsprogramm „Raus aus fossilen Brennstoffen“
Tel.: 050 536-31002 oder -31004
Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at

Netzwerk EnergieBeratung Kärnten (netEB)
Tel.: 050 536 35073
Mail: Abt15.Energieservice@ktn.gv.at

Annuitätenzuschuss für Sanierung

Die förderbaren Kosten bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen sind auf 600 € pro m2 Nutzfläche bzw. 78.000 € begrenzt. Dieser Betrag stellt den max. förderbaren Kreditbetrag dar, von welchem 40 % (4 % p. a. für 10 Jahre) als Zuschuss gewährt werden. Die förderbaren Kosten können sich je nach Anzahl der erreichten Förderpunkte erhöhen oder reduzieren. Punkte gibt es beispielsweise für die Unterschreitung eines bestimmten Mindestheizwärmebedarfs, die Nutzung eines alternativen Heizsystems, die Verwendung nachwachsender Dämmstoffe oder die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen.

Zuschuss für Heizungstausch

Für den Tausch einer fossilen Heizung auf ein alternatives Heizsystem gibt es derzeit keinen Zuschuss.

Förder- und Beratungsstellen

Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
Tel.: 02742 221 33
Mail: wohnbau@noel.gv.at

Energieberatung NÖ
Tel.: 02742 221 44
Mail: office@energieberatung-noe.at

Einmalzuschuss für Sanierung 

Umfassende Sanierungsmaßnahmen werden in Form eines Einmalzuschusses in der Höhe von 7.500 € (max. 15 % der Kosten) gefördert. Bei Erreichen eines bestimmten Energiestandards erhöht sich der Zuschuss um 375 € (Energetischer Bonus). Bei der Verwendung nachwachsender Dämmstoffe erhöht sich dieser um bis zu 1.500 € (Ökologiebonus).

Annuitätenzuschuss für Sanierung 

Bei Aufnahme eines Bankkredits wird ein Darlehenszuschuss (Auszahlung in halbjährlichen Raten) in der Höhe von 12.500 € (max. 25 % der Darlehenshöhe) gewährt. Bei Erreichen eines bestimmten Energiestandards erhöht sich der Zuschuss um 625 € (Energetischer Bonus). Bei der Verwendung nachwachsender Dämmstoffe erhöht sich dieser um bis zu 2.500 € (Ökologiebonus).

Zuschuss für Heizungstausch

Der Tausch einer fossilen Heizung auf ein alternatives Heizsystem wird mit einem Zuschuss gefördert, der bei Wärmepumpen (je nach Leistung und Effizienz) und Fernwärmeanschlüssen max. 2.800 € und bei Biomasseheizungen max. 2. 900 € beträgt.

Förder- und Beratungsstellen

Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen
Tel.: 0732-7720-141 50
Mail: wo.post@ooe.gv.at

Förderprogramm für Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und thermische Solaranlagen
Tel.: 0732 7720-134 83
Mail: us.post@ooe.gv.at

Biomasseeinzelanlagen - Landesförderung
Tel.: 0732 7720-115 01
Mail: lfw.Post@ooe.gv.at

OÖ Energiesparverband (Energieberatung)
Tel.: 0732 7720-14860 oder 0800 205 206
Mail: office@esv.or.at

Einmalzuschuss für Sanierung

Die förderbaren Kosten bei thermischen Sanierungsmaßnahmen sind auf 175 € je m² gedämmtem Bauteil und 800 € je m² ausgetauschter Fenster- oder Türenfläche bzw. max. 100.000 € begrenzt. Hiervon werden 20 %, also max. 20.000 €, als Einmalzuschuss gewährt.

Zuschuss für Heizungstausch

Der Tausch einer fossilen Heizung auf ein alternatives Heizsystem wird im Rahmen einer Energieförderung mit 40 % der Kosten bzw. max. 5.000 € gefördert.

Förder- und Beratungsstellen

Sanierungsförderung
Tel.: 0662 8042 3000
Mail: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at

Erneuerbare Zentralheizungen
Tel.: 0662 8042 3791
Mail: foerdermanager@salzburg.gv.at

Energieberatung Salzburg
Tel.: 0662 8042 3151
Mail: energieberatung@salzburg.gv.at

Einmalzuschuss für Sanierung

Die förderbaren Kosten bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen sind in Abhängigkeit der erreichten Ökopunkte auf 80.000 bis 100.000 € begrenzt. Hiervon werden 30 %, also max. 30.000 €, als Einmalzuschuss gewährt. Ökopunkte gibt es zum Beispiel für die Unterschreitung eines bestimmten Heizwärmebedarfs, den gleichzeitigen Heizungstausch oder die Verwendung von nachwachsenden Dämmstoffen.

Zuschuss für Heizungstausch

Der Tausch einer fossilen Heizung auf ein alternatives Heizsystem wird zwar im Rahmen des „Umweltlandesfonds" mit 30 % der Kosten bzw. max. 2.500 € gefördert, eine Kombination mit dem Einmalzuschuss für Sanierungsmaßnahmen, bei dessen Berechnung der Heizungstausch bereits berücksichtigt wird, ist allerdings nicht möglich.

Förder- und Bratungsstellen

Wohnhaussanierung + Umweltförderungen (Heizung)
Tel.: 0316 877-3713, -6499, -3769 oder -5461
Mail: wohnbau@stmk.gv.at

Energieberatung Steiermark
Tel.: 0316 877-3955
Mail: energieberatung@stmk.gv.at

Energie Agentur Steiermark (Energieberatung)
Tel.: 0316 269 700 0
Mail: office@ea-stmk.at

Einmalzuschuss für Sanierung 

Die förderbaren Kosten bei Sanierungsmaßnahmen (inkl. Heizungstausch) sind auf 1.100 € pro m² Nutzfläche bzw. je nach Personenzahl auf max. 104.500 bis 132.000 € begrenzt. Hiervon werden 25 %, also max. 33.000 €, als Einmalzuschuss gewährt. Bei Verwendung von Dämmstoffen mit Umweltzeichen erhöht sich der Fördersatz auf 30 %.

Annuitätenzuschuss für Sanierung 

Bei Aufnahme eines Bankkredits wird ein Annuitätenzuschuss (Auszahlung in halbjährlichen Raten) in der Höhe von 35 % der ursprünglichen Annuität gewährt. Bei Verwendung von Dämmstoffen mit Umweltzeichen erhöht sich der Fördersatz auf 40 %.

Zusätzliche Zuschüsse

Die Einhaltung eines bestimmten Heizwärmebedarfs wird mit einem zusätzlichen „Ökobonus“ in der Höhe von 8.800 € und der Tausch einer fossilen Heizung auf ein alternatives Heizsystem mit einem zusätzlichen Zuschuss in der Höhe von 3.000 € gefördert.

Förder- und Beratungsstelle

Wohnhaussanierung
Tel.: 0512 508-2732
Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Energieagentur Tirol (Energieberatung)
Tel.: 0512 589913
Mail:office@energieagentur.tirol

Förderkredit für Sanierung 

Für thermische Sanierungsmaßnahmen wird ein Landesdarlehen (20 od. 35 Jahre, 0 - 1,25 % Zinsen p. a.) gewährt. Der max. mögliche Kreditbetrag ist abhängig von der Fläche und der thermischen Qualität der sanierten Bauteile, errechnet sich anhand verschiedener Fördersätze und Boni und kann maximal 90 % der Kosten betragen. Höhere Fördersätze gibt es beispielsweise für umfassende Sanierungen, das Erreichen bestimmter Energiekennzahlen, die Verwendung nachwachsender Rohstoffe oder niedrige Haushaltseinkommen.

Einmalzuschuss für Sanierung 

Wahlweise kann auf einen Einmalzuschuss in der Höhe von 15.000 € bzw. max. 40 % des möglichen Kreditbetrags zurückgegriffen werden.

Zuschuss für Heizungstausch 

Der Tausch einer fossilen Heizung auf ein alternatives Heizsystem wird im Rahmen einer Energieförderung mit 2.000 € (max. 25 % der Kosten) gefördert. Beim Ersatz einer fossilen Heizung verdoppelt sich der Zuschuss auf 4.000 €.

Förder- und Beratungsstellen

Wohnhaussanierung
Tel.: 05574 511 8080
Mail: wohnen@vorarlberg.at

Energieförderung (Heizung)
Tel.: 05574 511 26105
Mail: wirtschaft@vorarlberg.at

Energieinstitut Vorarlberg (Energieberatung)
Tel.: 05572 31 202-0
Mail:info@energieinstitut.at

Einmalzuschuss für Sanierung

Für thermische Sanierungsmaßnahmen wird je nach der durch die Sanierung erreichten Energiekennzahl ein Zuschuss in der Höhe von 30 oder 35 % der Kosten bzw. max. 8.000 oder 12.000 € gewährt.

Zuschuss für Heizungstausch

Der Tausch einer fossilen Heizung auf ein alternatives Heizsystem wird mit 35 % der Kosten bzw. max. 8.000 € gefördert. Wird Erdwärme, Grundwasserwärme oder Abwärme genutzt, erhöht sich der Zuschuss auf 12.000 €.

Förder- und Beratungsstellen

Förderungen im Wohnbereich
Tel.: 01 4000-74860
Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Hauskunft (Energieberatung)
Tel.: 01 402 84 00
Mail: beratung@hauskunft-wien.at

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