Welche Pestizidgrenzwerte müssen eingehalten werden?

Für das PRP hat GLOBAL 2000 eigene Pestizidobergrenzen, die so genannten PRP-Obergrenzen festgelegt, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen. Darüber hinaus wurde eine Obergrenze für die Summenbelastung eingeführt, um die Belastung durch Mehrfachrückstände zu berücksichtigen. Und natürlich werden auch gesetzliche Höchstwerte und akute Referenzdosis bewertet.

Traktor spritzt Pestizide

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Für das PestizidReduktionsProgramm hat GLOBAL 2000 sogenannte PRP-Obergrenzen festgelegt. Diese werden aus den ADI-Werten errechnet, die von international anerkannten Gremien für jedes Pestizid festgelegt werden und ein Maß für die chronische Gesundheitsgefährdung darstellen. Da Obst und Gemüse sehr oft mit mehr als einem Wirkstoff belastet ist, wurde auch eine Obergrenze für die Summenbelastung eingeführt.

Weiters werden im PRP der gesetzliche Höchstwert und die akute Referenzdosis (ARfD) zur Beurteilung der Proben herangezogen. Die gesetzlichen Höchstwerte sind meist deutlich höher als die PRP-Obergrenzen von GLOBAL 2000. Grund dafür ist, dass bei der Festlegung der gesetzlichen Höchstwerte auch die Erfordernisse der landwirtschaftlichen Praxis und die Empfehlungen der Pestizidhersteller mitberücksichtigt werden. Die akute Referenzdosis (ARfD) ist das Maß für die akute Giftigkeit eines Stoffes – also für die Gesundheitsgefährdung bei einmaligem Verzehr – und wird wie die ADI-Werte von international anerkannten Gremien festgelegt.

PRP-Obergrenzen von GLOBAL 2000

Die PRP-Obergrenzen sind die von GLOBAL 2000 festgelegten Maximalwerte für Pestizidrückstände. Als Grundlage für die Berechnung dieser PRP-Obergrenzen und der Summenbelastung dienen die jeweils aktuellen ADI-Werte. Der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake = duldbare tägliche Aufnahmemenge bei langfristigem Verzehr) beurteilt die Gesundheitsgefahr, die von der Langzeitaufnahme eines Wirkstoffes ausgeht. Er ist als jene Substanzmenge definiert, die ein Mensch in Abhängigkeit von seinem Körpergewicht täglich und lebenslang ohne erkennbares Risiko für die Gesundheit aufnehmen kann. Der ADI-Wert wird für jeden Wirkstoff von internationalen Gremien (EFSA, WHO, FAO) festgelegt und in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (mg/kg KG) angegeben. Die jeweils aktuellen ADI-Werte entnehmen wir der EU-Pestiziddatenbankexternal link, opens in a new tab.

Die PRP-Werte wurden stufenweise abgesenkt: Beim Start des Programms im April 2003 wurde als Basis folgender Ansatz gewählt: Die Einhaltung der PRP-Werte sollte einen theoretischen unbedenklichen täglichen Verzehr von 0,5 kg Obst oder Gemüse für ein 13,5 kg schweres Kind gewährleisten. Dieses Körpergewicht wurde stellvertretend für Risikogruppen wie Kleinkinder, Schwangere, ältere und kranke Menschen gewählt. Im Mai 2004 trat die zweite Stufe des PRP in Kraft. Die tägliche Verzehrmenge von Obst und/oder Gemüse wurde auf ein Kilogramm pro Tag angehoben, wodurch sich die PRP-Werte halbierten. Im Jahr 2008 wurde als dritte Stufe eine Obergrenze für die Summenbelastung (SB) eingeführt.

Als weitere Stufe der Pestizidreduktion wurde 2015 der EDC-Stufenplan eingeführt. EDCs sind hormonell wirksame Chemikalien, die mit einer Reihe von Erkrankungen in Verbindung gebracht werden. Hier müssen von 25 priorisierten EDC-Pestiziden besonders strenge Obergrenzen eingehalten werden. Ziel ist die völlige Rückstandsfreiheit

Auch wenn die ADI-Werte nach dem derzeit aktuellen Wissensstand als sicher gelten, können bisher unbekannte Auswirkungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.Nur Lebensmittel aus biologischer Produktion sind garantiert frei von Pestizidrückständen. 

GLOBAL 2000-Obergrenze Summenbelastung

Oft sind Produkte mit mehr als einem Pestizid belastet. Das von den einzelnen Wirkstoffen ausgehende Gefährdungspotenzial kann sich in solchen Fällen verstärken („Cocktaileffekt“ oder „Mixture Toxicity“). Es gibt derzeit keine Studien, die eine einheitliche Bewertung der Cocktaileffekte zulassen. Daher hat GLOBAL 2000 folgendes Bewertungsschema entwickelt: die Auslastung des PRP-Wertes der einzelnen Pestizide (in Prozent) auf einem Produkt wird zu einer Gesamtbelastung, der so genannten Summenbelastung (SB), addiert. Die Summe der Auslastung der einzelnen Wirkstoffe darf maximal 200 Prozent betragen.

ARfD-Obergrenzen

Die akute Referenzdosis (ARfD = Acute Reference Dose) ist jene Menge eines Wirkstoffs, die über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit maximal aufgenommen werden kann, ohne dass daraus erkennbare gesundheitliche Schäden entstehen. Wird die ARfD-OG eines Pestizids überschritten, kann schon beim Verzehr einer Portion Obst oder Gemüse eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Laut LMSVG, BGBI NR.13/2006 (§ 5) vom 20.01.2006 ist es verboten, Lebensmittel in Verkehr zu bringen, die z.B. gesundheitsschädlich also nicht sicher gemäß Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sind.

Die Risikobewertung für die akute Gesundheitsgefährdung basiert auf dem ARfD-Basiswert bezogen auf Kilogramm Körpergewicht und bezieht außerdem die Verzehrsmenge und Größe des jeweiligen Produkts ein. Das deutsche Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) sowie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellen Berechnungsmodelle zur gesundheitlichen Abschätzung der kurzzeitigen Exposition durch Pflanzenschutzmittelrückstände zur Verfügung. Die für die Berechnung notwendigen ARfD-Basiswerte der verschiedenen Wirkstoffe sind in der EU-external link, opens in a new tabPestiziddexternal link, opens in a new tabatenbankexternal link, opens in a new tab zu finden. Die Auslastung der ARfD-Obergrenze durch die nachgewiesene Rückstandsmenge wird nach dem EFSA Primo 3.1 Modell errechnet und als Prozentanteil angegeben (% ARfD-OG).

Gesetzlicher Höchstwert laut EU-Pestiziddatenbank

Die gesetzlichen Höchstwerte regeln die zulässigen Rückstandsmengen der jeweiligen Wirkstoffe und sind je nach Produkt unterschiedlich. Bei der Festlegung der gesetzlichen Höchstwerte werden neben den toxikologischen Aspekten für Lebewesen auch die landwirtschaftlichen Interessen berücksichtigt. Die besonders hohe Empfindlichkeit von Kindern gegenüber chemischen Substanzen wird bei den gesetzlichen Höchstwerten nicht ausreichend berücksichtigt. Am 1. September 2008 trat die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates und deren Änderung (EG) Nr. 839/2008 der Kommission in Kraft. Seither gelten für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union einheitliche Höchstwerte (HW oder MRL).

Die gesetzlichen Höchstwerte sind in der EU-Verordnung VO (EG) Nr. 396/2005 und deren Änderungen und Ergänzungen ausgewiesen. Die aktuellen EU-weit gültigen MRL's sind in der EU-Pestiziddatenbankexternal link, opens in a new tab für die einzelnen Wirkstoffe bzw. Produkte zu finden. Für Wirkstoffe, die nicht in der EU-Verordnung gelistet sind, gilt nach wie vor die österreichische Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung (SchäHöV). Ist für solche Wirkstoffe auch in der SchäHöV kein Höchstwert festgelegt, gilt ein Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg (= Nachweisgrenze). Die Auslastung des gesetzlichen Höchstwertes durch die nachgewiesene Rückstandsmenge wird als Prozentanteil angegeben (% HW).